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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10977
BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05 (https://dejure.org/2005,10977)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2005 - 5 StR 201/05 (https://dejure.org/2005,10977)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 (https://dejure.org/2005,10977)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 346 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende Einlegung der Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle: fehlende ausdrückliche Erhebung der Sachrüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen fehlender Revisionsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei nicht eingelegter Revision durch einen Pflichtverteidiger mangels Aussicht auf Erfolg; Anforderungen an den Inhalt einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 1
    Beschränkte Rechtsmitteleinlegung ist keine Erhebung der Sachrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05
    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
  • BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05
    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96

    Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als …

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05
    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92

    Zulässigkeitsanforderungen der Sachrüge im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05
    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
  • OLG Hamm, 17.10.2019 - 1 RVs 66/19

    Revision im Strafverfahren; Anforderungen an eine Revisionsbegründung; …

    Der ohne jede weitere Begründung erfolgten Erklärung, dass sich die eingelegte Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch richte, ist für sich genommen keine ordnungsgemäß erhobene Sachrüge zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2005 - 2 StR 359/05 - Beschluss vom 27.07.2005 - 5 StR 201/05 -, jew. Zit. nach juris).

    Die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, dass auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt das sachliche Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2005 - 2 StR 359/05 - m.w.N.; Beschluss vom 27.07.2005 - 5 StR 201/05 - m.w.N., jew. zit. nach juris).

  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09

    Unzulässige Revision

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
  • OLG Hamm, 23.05.2024 - 1 Vollz 99/24
    Die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, dass auf den im Beschluss festgestellten Sachverhalt das sachliche Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 28.07.2022 zu III-1 Vollz(Ws) 304+305/22 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 31.08.2005 - 2 StR 359/05 -, Beschluss vom 27.07.2005 - 5 StR 201/05 - sowie Beschluss vom 03.04.2014 - 2 StR 652/13 -, jeweils bei juris m.w.N. [für das Revisionsverfahren];… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 344 Rn. 11).
  • BGH, 07.09.2021 - 3 StR 290/21

    Anforderungen an die zulässige Erhebung der Sachrüge

    Denn ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (…BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3; vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05, juris Rn. 2 f., jeweils mwN).
  • BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13

    Unzulässige Revision; Auslegung

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
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