Rechtsprechung
| BGH, 17.04.1952 - 5 StR 207/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
Rechtsmittel
Die Äußerung darf vor allem nicht leichtfertig geschehen sein (BGH 5 StR 207/52 und 5 StR 562/51). - BGH, 30.11.1954 - 5 StR 377/54
Rechtsmittel
Wird eine Behauptung, die eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB enthält, in der Öffentlichkeit vorgebracht und richtet sie sich gegen Personen des öffentlichen Lebens, so sind - wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat - grundsätzlich strenge Anforderungen an die Pflicht zur vorangehenden Nachprüfung der erhobenen Vorwürfe zu stellen; Verstöße gegen diese Nachprüfungspflicht haben regelmäßig die Nichtanwendung des § 193 StGB zur Folge (vgl u.a. BGH in 5 StR 207/52 vom 17.4.1952 und in 5 StR 213/53 vom 22.9.1953).
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