Rechtsprechung
| BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 24 StGB
Keine strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Tat gerichteten Vorsatzes nach Rücktritt - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Auswirkung des Rücktrittsprivilegs hinsichtlich der strafschärfenden Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten Vorsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Auswirkung des Rücktrittsprivilegs hinsichtlich der strafschärfenden Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten Vorsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
- BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich …
Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21
Denn das Rücktrittsprivileg des § 24 StGB bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 35; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482 jeweils mwN). - BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10
Strafzumessung nach Rücktritt vom versuchten Totschlag; minder schwerer Fall der …
Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21
Denn das Rücktrittsprivileg des § 24 StGB bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 35; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482 jeweils mwN). - BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20
Anrechnung erlittener Auslieferungshaft (notwendige Tenorierung)
Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Anrechnungsmaßstab für erlittene Auslieferungshaft (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB) in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 StR 497/20).
- BGH, 20.01.2022 - 5 StR 410/21
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei DNA-Mischspuren
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Anrechnungsmaßstab für die erlittene Auslieferungshaft (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB) in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 218/21).
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