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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2002 - 5 StR 22/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7131
BGH, 06.02.2002 - 5 StR 22/02 (https://dejure.org/2002,7131)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 5 StR 22/02 (https://dejure.org/2002,7131)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 5 StR 22/02 (https://dejure.org/2002,7131)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 73d StGB i.V.m. § 33 BtMG
    Anordnung des erweiterten Verfalls (Konkretisierung eines erlangten Vermögensgegenstand, der dem erweiterten Verfall unterliegt); Verfall von Wertersatz

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 22/02
    Da der erweiterte Verfall nur einen unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachs abschöpfen will, ist die mit ihm verbundene Vermögenseinbuße kein Strafmilderungsgrund (vgl. BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; BGH NStZ 2000, 137).
  • BGH, 20.10.1999 - 3 StR 324/99

    Strafzumessung; Verfallsanordnung

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 22/02
    Da der erweiterte Verfall nur einen unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachs abschöpfen will, ist die mit ihm verbundene Vermögenseinbuße kein Strafmilderungsgrund (…vgl. BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; BGH NStZ 2000, 137).
  • BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20

    Unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Konkurrenzen)

    Vermögenseinbußen durch Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte stellen keinen Strafmilderungsgrund dar, weil insoweit kein rechtlich schützenswertes Vertrauen besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2002 - 5 StR 22/02; vom 22. November 2000 - 1 StR 479/00; vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 324/99, NStZ 2000, 137).
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