Rechtsprechung
| BGH, 18.06.1991 - 5 StR 223/91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Pflicht des erkennenden Gerichts zur Überprüfung der Voraussetzungen der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 27.11.1991 - 5 StR 576/91
Anordnung in eine Entziehungsanstalt als Grund einer niedrigeren …
Die Verhängung der Maßregel hätte möglicherweise zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe und, wenn die Maßregel vor der Strafe vollzogen wird (§ 67 Abs. 1 StGB), zu einer niedrigeren Gesamtverbüßungsdauer geführt (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91 - und vom 25. September 1991 - 5 StR 438/91 -). - BGH, 19.10.1993 - 1 StR 544/93
Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bezüglich der Unterbringung in eine …
Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB zu niedrigeren Einzelstrafen und demzufolge auch zu einer niedrigeren Gesamtfreiheitsstrafe geführt hätte, ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (vgl. BGH - Beschluß vom 9. Januar 1991 - 2 StR 625/90 und Beschluß vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91). - BGH, 25.09.1991 - 5 StR 438/91
Erfordernis der Erwägung der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in …
Die Verhängung der Maßregel hätte möglicherweise zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe und, wenn die Maßregel vor der Strafe vollzogen wird (§ 67 Abs. 1 StGB), zu einer niedrigeren Gesamtverbüßungsdauer geführt (BGH Beschluß vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91 -).
- BGH, 16.10.1991 - 2 StR 446/91
Nichtbeachtung der Frage der Unterbringung eines Angeklagten in einer …
Als rechtsfehlerhaft ist indessen zu bewerten, daß sich das Landgericht mit der Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht auseinandergesetzt hat, obwohl eine solche Unterbringung nach den Feststellungen des Landgerichts in Betracht kommen konnte (vgl. BGHSt 37, 5;… BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, BGH, Beschl. v. 30. April 1991 - 2 StR 118/91; v. 10. Mai 1991 - 2 StR 362/90; v. 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91). - BGH, 13.10.1993 - 5 StR 571/93
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die Verhängung der Maßregel hätte möglicherweise zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe geführt (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 5 und BGH Beschlüsse vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91 -, vom 25. September 1991 - 5 StR 438/91 -, vom 27. November 1991 - 5 StR 576/91 - und vom 29. Juni 1993 - 1 StR 352/92 -). - BGH, 25.05.1993 - 5 StR 257/93
Unterlassen der Prüfung einer Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in …
Die Verhängung der Maßregel kann insbesondere für den Regelfall, daß die Maßregel vor der Strafe vollzogen wird (§ 67 Abs. 1 StGB), zu einer niedrigeren Gesamtverbüßungsdauer führen (vgl. BGH, StV 1992, 570; die Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91 - und vom 27. November 1991 - 5 StR 576/91 -).
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