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| BGH, 14.09.1971 - 5 StR 232/71 (vormals AZ: 5 StR 468/69) |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom 14.09.1971 - 5 StR 232/71 (vormals AZ: 5 StR 468/69) (https://dejure.org/1971,7131)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1971 - 5 StR 232/71 (vormals AZ: 5 StR 468/69) (https://dejure.org/1971,7131)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Totschlags - Befangenheit von Berufsrichtern
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.11.2012 - 2 StR 629/11
Ablehnungsantrag wegen Befangenheit (Besetzungsstreit um den Vorsitz des 2. …
Dies belegen § 25 Abs. 1 Satz 2 StPO, wonach der Antragsteller alle Ablehnungsgründe gleichzeitig vorzubringen hat, § 26 Abs. 2 Satz 1 StPO, der deren Glaubhaftmachung fordert, und insbesondere § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, nach dem ein Ablehnungsantrag als unzulässig zu verwerfen ist, wenn ein Ablehnungsgrund nicht angegeben ist (…vgl. auch KK-Fischer aaO, § 26 Rn. 3; dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 1971 - 5 StR 232/71, JR 1972, 119 m. abl. Anm. Peters, liegt insofern eine besondere, vorliegend nicht gegebene Fallgestaltung zugrunde). - BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
Unzulässige und unbegründete Befangenheitsanträge im Besetzungsstreit um den …
Dies belegen § 25 Abs. 1 Satz 2 StPO, wonach der Antragsteller alle Ablehnungsgründe gleichzeitig vorzubringen hat, § 26 Abs. 2 Satz 1 StPO, der deren Glaubhaftmachung fordert, und insbesondere § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, nach dem ein Ablehnungsantrag als unzulässig zu verwerfen ist, wenn ein Ablehnungsgrund nicht angegeben ist (…vgl. auch KK-Fischer aaO, § 26 Rn. 3; dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 1971 - 5 StR 232/71, JR 1972, 119 m. abl. Anm. Peters, liegt insofern eine besondere, vorliegend nicht gegebene Fallgestaltung zugrunde).
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