Rechtsprechung
| BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 267 Abs. 3 StPO; § 25 Abs. 2 StGB
Strafzumessung bei Mittätern (individuelle Schuld; gebotene Differenzierung; Urteilsgründe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Gerechtes Verhältnis der gegen Mittäter verhängten Strafen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Gerechtes Verhältnis der gegen Mittäter verhängten Strafen - Wolters Kluwer
Berücksichtigung eines gerechten Verhältnisses bei gegen Mittäter verhängten Strafen im Rahmen der Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Berücksichtigung eines gerechten Verhältnisses bei gegen Mittäter verhängten Strafen im Rahmen der Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zur Strafzumessung bei Mittätern
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 14.03.2011 - 3 KLs 2/11
- BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 725
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11
Das Landgericht hat im Rahmen seiner sehr knappen Strafzumessungserwägungen nicht ausreichend den Gesichtspunkt beachtet, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93 mwN, insoweit in BGHSt 40, 73 nicht abgedruckt; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11 Rn. 4 und 6 mwN, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11
Das Landgericht hat im Rahmen seiner sehr knappen Strafzumessungserwägungen nicht ausreichend den Gesichtspunkt beachtet, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93 mwN, insoweit in BGHSt 40, 73 nicht abgedruckt;… Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11 Rn. 4 und 6 mwN, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09
Strafzumessung (gravierende Unterschiede in der Schuld von Mittätern); …
Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11
Wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, ist für jeden von ihnen die Strafe in individueller Würdigung des Maßes der eigenen Schuld zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 8/09, NStZ 2009, 382).
- LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18
Teilnahme an einem unerlaubten Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge
Rn. 334 3. Die so - auf der Grundlage einer individuellen Würdigung des Maßes der eigenen Schuld beider Angeklagter unter Berücksichtigung des zurechenbaren Erfolgs- und Handlungsunwerts, des jeweiligen Vorlebens und Nachtatverhaltens sowie der jeweiligen Auswirkungen der Tat auf die Angeklagten - gefundenen (Einzel-)Strafen für die dargestellte(n) Tat(en) stehen in einem gerechten Verhältnis zueinander (hierzu BGH, Beschluss vom 16.08.2011, 5 StR 237/11; Beschluss vom 23.03.2017, Az. 2 StR 406/16). - BGH, 23.11.2011 - 2 StR 330/11
Prüfung des minder schweren Falles der Brandstiftung
Soweit unter dem Gesichtspunkt, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss des 5. Senats vom 16. August 2011 - 5 StR 237/11), Bedenken bestehen könnten, weil das Landgericht gegen den Angeklagten L. im Fall II. 7 der Urteilsgründe auf die gleiche Strafe wie gegen den strafrechtlich erheblich vorbelasteten Mitangeklagten B. erkannt hat, schließt der Senat aus, dass sich dieser Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".