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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.1960 - 5 StR 250/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,6395
BGH, 06.09.1960 - 5 StR 250/60 (https://dejure.org/1960,6395)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1960 - 5 StR 250/60 (https://dejure.org/1960,6395)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1960 - 5 StR 250/60 (https://dejure.org/1960,6395)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen Betruges

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht; …

    Auszug aus BGH, 06.09.1960 - 5 StR 250/60
    Es ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, darüber zu entscheiden, ob gegen einen Zeugen Verdachtsgründe im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO vorliegen (BGH 2 StR 50/50 vom 28. November 1950, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1951, 538).
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
    Auszug aus BGH, 06.09.1960 - 5 StR 250/60
    Wesentlich für dieses Tatbestandsmerkmal des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist, daß der Täter unter Überwindung von Hindernissen, die den Zugang erschweren, auf außergewöhnliche Weise in den Raum eindringt (RGSt 53, 174,175; BGHSt 10, 132,133) [BGH 05.02.1957 - 5 StR 526/56].
  • BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.09.1960 - 5 StR 250/60
    Auch bei mehrfacher Verwirklichung des gleichen Tatbestandes ist Realkonkurrenz die Regel (vgl. BGH 2 StR 277/55 vom 18. [richtig: 25.] Oktober 1955, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 9).
  • RG, 16.12.1918 - I 585/18

    Zum Begriff des Einsteigens im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 06.09.1960 - 5 StR 250/60
    Wesentlich für dieses Tatbestandsmerkmal des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist, daß der Täter unter Überwindung von Hindernissen, die den Zugang erschweren, auf außergewöhnliche Weise in den Raum eindringt (RGSt 53, 174,175; BGHSt 10, 132,133) [BGH 05.02.1957 - 5 StR 526/56].
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 390/68

    Einstellung des Verfahrens auf Grund fehlenden Eröffnungsbeschlusses - …

    Das wesentliche Merkmal des Einsteigens ist darin zu sehen, daß der Dieb unter Überwindung der zum Schütze gegen unbefugtes Eindringen geschaffenen oder den Zugang sonst erschwerender Hindernisse, die sich aus der Eigenart des Gebäudes oder der Umfriedung des umschlossenen Raumes ergeben, eindringt (vgl. RG HRR 1939 Nr. 263; BGH NJW 1953 Nr. 992; BGHSt 10, 132, 133 [BGH 05.02.1957 - 5 StR 526/56]; BGH Urteil vom 6. September 1960 - 5 StR 250/60 - sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 28. Juni 1968 - 4 StR 225/68 -).
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