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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3509
BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,3509)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1990 - 5 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,3509)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1990 - 5 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,3509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Es genügt, wenn das ins Auge gefasste Abstimmungsverhalten nach seinem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen …

    (a) Die der Äußerung des Angeklagten innewohnende günstige Mitwirkung bei künftigen Stellenbesetzungen innerhalb der von ihm geleiteten Dienststelle zeichnet die Richtung eindeutig vor, in die der Angeklagte für die Gewährung von Geschlechtsverkehr tätig werden wollte (vgl. BGH…, Urteil vom 1. November 1988 - 5 StR 259/88, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2; vom 18. September 1990 - 5 StR 250/90, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4).

    Unter Vorteil ist jede Leistung zu verstehen, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (vgl. BGH, Urteile vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 279; vom 18. September 1990 - 5 StR 250/90, aaO; vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 304).

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; …

    Dabei wird der Tatbestand der Bestechungsdelikte (§ 332 Abs. 1, § 334 Abs. 1 StGB) sowohl dann erfüllt, wenn der Vorteil für - soweit sie hinreichend konkret umrissen sind (BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4) - künftige Diensthandlungen gewährt wird als auch, wenn die dienstpflichtwidrige Diensthandlung bereits abgeschlossen ist.
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme; …

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04

    Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der …

    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und …

    Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlung dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 4).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein; …

    Auch der erforderliche Bezug der Tathandlung zu hinreichend bestimmten Diensthandlungen des Angeklagten im Rahmen der zwischen den Beteiligten bestehenden bzw. in Anbahnung begriffenen Geschäftsbeziehungen lag vor (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme; …

    Je begrenzter der Aufgabenkreis des Amtsträgers sich darstellt, um so leichter sollte danach eine solche Zuordnung möglich sein (vgl. BGHSt 39, 45; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4).
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