Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
30. Abschnitt - Straftaten im Amt (§§ 331 - 358) |
(1) 1Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
(2) 1Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung
1. | vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder | |
2. | künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde, |
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser
1. | bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder, | |
2. | soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.11.2015 | Gesetz zur Bekämpfung der Korruption | 20.11.2015 |
Rechtsprechung zu § 334 StGB
204 Entscheidungen zu § 334 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10
Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte); ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit dem Abschluss von entgeltlichen Verträgen ...
- LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
- BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17
Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen ...
- BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen ...
- BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10
Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung ...
- BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09
Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes; ...
- BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
Durchsuchungsbeschluss (Wohnungsgrundrecht; Anforderungen an den Tatverdacht; ...
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis ...
- BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07
Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt
Zum selben Verfahren:
- LG Darmstadt, 14.05.2007 - 712 Js 5213/04
Strafbarkeit des Bereichsvorstands einer international tätigen Aktiengesellschaft ...
- LG Darmstadt, 14.05.2007 - 712 Js 5213/04
§ 334 StGB in Nachschlagewerken
- § 334 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bestechung
Querverweise
Auf § 334 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Besonderer Teil
- Begünstigung und Hehlerei
- § 261 (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- § 123 (Zwingende Ausschlussgründe)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 6e EU (Ausschlussgründe)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 6e VS (Ausschlussgründe)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
- § 6 EG (Teilnehmer am Wettbewerb)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 6 VS (Teilnehmer am Wettbewerb)
- VOB/A
- § 6 (Teilnehmer am Wettbewerb)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a (Telekommunikationsüberwachung)
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
- Allgemeine Pflichten und Rechte
- § 67 (Verschwiegenheitspflicht)
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
- § 37 (Verschwiegenheitspflicht)
Redaktionelle Querverweise zu § 334 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 11 I Nr. 2 (Personen- und Sachbegriffe)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen den Wettbewerb
- § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 3. Gewinn
- § 4 V 1 Nr. 10 (Gewinnbegriff im Allgemeinen)