(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt der Täter leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(3) 1Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung
berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. 3Der Versuch ist strafbar.
vergütung § 338(weggefallen) § 339Rechtsbeugung § 340Körperverletzung im Amt § 341- § 342 (weggefallen) § 343Aussageerpressung § 344Verfolgung Unschuldiger § 345Vollstreckung gegen Unschuldige § 346- § 347 (weggefallen) § 348Falschbeurkundung im Amt § 349- § 351 (weggefallen) § 352Gebührenüberhebung § 353Abgabenüberhebung; Leistungskürzung § 353aVertrauensbruch im auswärtigen Dienst § 353bVerletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungs-
pflicht § 353c(weggefallen) § 353dVerbotene Mitteilungen über Gerichts-
verhandlungen § 354(weggefallen) § 355Verletzung des Steuergeheimnisses § 356Parteiverrat § 357Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat § 358Nebenfolgen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 345 StGB
35 Entscheidungen zu § 345 StGB in unserer Datenbank:
- AG Cuxhaven, 25.03.2015 - 7 Ds 115 Js 28089/14
Verleumdung
- BGH, 20.10.1964 - 1 StR 380/64
Bestrafung eines Beamten wegen Vollstreckung einer nicht zu vollstreckenden ...
- VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 33/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Antrag; Vorführungsbefehl; ...
- OLG Hamm, 14.12.1982 - 5 Ss 1714/82
- VGH Bayern, 01.07.2026 - 16a D 24.1705
Rechtspfleger, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Vollstreckung gegen ...
- OLG Nürnberg, 02.11.1948 - Ss 123/48
Ludwig Ruckdeschel
Zum selben Verfahren:
- LG Amberg, 04.10.1949 - Ks 14/49
Todesurteile eines Standgerichts gegen 2 Regensburger Bürger, die für eine ...
- LG Weiden/Oberpfalz, 19.02.1948 - KLs 1/48
Ludwig Ruckdeschel
- LG Amberg, 04.10.1949 - Ks 14/49
- RG, 15.12.1931 - I 1261/31
Zum Begriff des Tun-"lassens" im Sinne der §§ 340, 341, 343, 345 StGB.
- BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale ...
Querverweise
Auf § 345 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten im Amt
- § 358 (Nebenfolgen)