(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.
vergütung § 338(weggefallen) § 339Rechtsbeugung § 340Körperverletzung im Amt § 341- § 342 (weggefallen) § 343Aussageerpressung § 344Verfolgung Unschuldiger § 345Vollstreckung gegen Unschuldige § 346- § 347 (weggefallen) § 348Falschbeurkundung im Amt § 349- § 351 (weggefallen) § 352Gebührenüberhebung § 353Abgabenüberhebung; Leistungskürzung § 353aVertrauensbruch im auswärtigen Dienst § 353bVerletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungs-
pflicht § 353c(weggefallen) § 353dVerbotene Mitteilungen über Gerichts-
verhandlungen § 354(weggefallen) § 355Verletzung des Steuergeheimnisses § 356Parteiverrat § 357Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat § 358Nebenfolgen
Rechtsprechung zu § 357 StGB
113 Entscheidungen zu § 357 StGB in unserer Datenbank:
- AG Hamburg, 26.08.2021 - 248a Ds 28/19
Rolling-Stones-Ticketaffäre: You can't always get what you want: als Beamtin
- VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21
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- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
- BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13
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- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
- BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11
Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von ...
- BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten ...
- BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
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- BVerwG, 08.02.1977 - 1 D 57.76
Disziplinarmaß bei Konnivenz - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts - ...
- BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
§ 357 StGB in Nachschlagewerken
- § 357 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
Querverweise
Auf § 357 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten im Amt
- § 358 (Nebenfolgen)