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| BGH, 18.05.1994 - 5 StR 252/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision - Schuldspruch - Fortsetzungszusammenhang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 252/94
Die Annahme einer fortgesetzten Handlung in Fällen der vorliegenden Art ist unvereinbar mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 -. - BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87
Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer …
Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 252/94
Da Anklage und Eröffnungsbeschluß von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, ist der Angeklagte nach den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 im übrigen freizusprechen.
- BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch - …
e) Der Senat sieht mit Rücksicht auf das in Fällen dieser Art überragend wichtige Interesse des Opferschutzes (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94 -) von einer Aufhebung des Schuldspruchs wegen der Taten zum Nachteil M ab, spricht den Angeklagten der insoweit im einzelnen aus dem Urteil feststellbaren neun Einzeltaten schuldig - woran § 265 StPO nicht hindert, da sich der Angeklagte insoweit nicht wirksamer hätte verteidigen können - und spricht ihn im übrigen wegen des weitergehenden Anklagevorwurfs frei. - BGH, 25.03.1997 - 1 StR 93/97
Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der …
Deshalb sieht der Senat - auch unter dem Gesichtspunkt des Wohles der kindlichen Zeugin - von einer Aufhebung des Schuldspruchs und einer Zurückverweisung zur neuen Verhandlung zum Schuldspruch ab (vgl. BGH Beschl. vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 und vom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94). - BGH, 21.06.1994 - 5 StR 275/94
Änderung des Schuldspruchs - Fortgesetzte Handlung - Revision
Deshalb sieht der Senat, eingedenk des Wohles des von den verschiedenen Vernehmungen bereits erkennbar belasteten Opfers (UA S. 21), von einer Aufhebung des Schuldspruchs und einer Zurückverweisung zwecks neuer Verhandlung zum Schuldspruch ab (vgl.Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94 -).
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