Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2012 - 5 StR 253/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2 StPO
Gewährung des letzten Wortes - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Verfahrensfehlerhafte Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt des Erstgerichts in die Verhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 258 Abs 2 S 2 StPO, § 337 StPO
Revision in Strafsachen: Verfahrensfehlerhafte Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt des Erstgerichts in die Verhandlung - Wolters Kluwer
Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes i.R.d. Strafgerichtsbarkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes i.R.d. Strafgerichtsbarkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das nicht gewährte letzte Wort - Revision meist erfolgreich
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Das letzte Wort muss wirklich das Letzte sein - Wird nach dem letzten Wort des Angeklagten erneut zur Sache verhandelt, muss ihm das letzte Wort ein zweites Mal erteilt werden
Verfahrensgang
- LG Bremen, 16.07.2010 - 4 (14) KLs 310 Js 42933/06
- BGH, 17.07.2012 - 5 StR 253/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 587
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10
Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 5 StR 253/12
Damit steht fest, dass das Gericht erneut zur Sache verhandelt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152).
- BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
Erneute Gewährung des letzten Wortes nach Erörterung der Sach- und Rechtslage …
Gleichermaßen verhält es sich, falls - wie hier - "die Sach- und Rechtslage erörtert' wird (so bereits BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 5 StR 253/12, NStZ 2012, 587). - BGH, 13.08.2025 - 5 StR 357/25
Täterschaft und Teilnahme beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Rn. 16 Mit dem Generalbundesanwalt schließt der Senat aber angesichts der überaus dichten Beweislage (Teilgeständnis, belastende Angaben von Mitangeklagten, Chatnachrichten, TKÜ-Protokolle) aus, dass sich dieser Fehler im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO auf den Schuldspruch ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 5 StR 253/12; vom 16. August 2022 - 5 StR 101/22). - OLG Celle, 09.02.2015 - 32 Ss 167/14
Auswirkungen der Nichtgewährung des letzten Wortes bei einem geständigen …
Bei einem geständigen Angeklagten kann zwar der Rechtsfolgenausspruch, regelmäßig aber nicht der Schuldspruch auf einem solchen Verfahrensfehler beruhen (vgl. BGH, NStZ 2012, 587, Beschluss vom 17.07.2012, Az.: 5 StR 253/12; BGH, NStZ-RR 2010, 152, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 1 StR 3/10).
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