Rechtsprechung
| BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09, (alt: 5 StR 257/08) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 211 StGB; § 261 StPO
Mord (Heimtücke, Drosselung); Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; Widersprüchlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Einräumung der Erdrosselung von hinten im fahrenden Pkw als nicht gewollte Folge bei der Durchführung einer geplanten Fesselung; Auswirkungen einer fehlenden Vereinbarkeit der Verletzungen des Opfers mit dem angenommenen Tatablauf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Einräumung der Erdrosselung von hinten im fahrenden Pkw als nicht gewollte Folge bei der Durchführung einer geplanten Fesselung; Auswirkungen einer fehlenden Vereinbarkeit der Verletzungen des Opfers mit dem angenommenen Tatablauf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben
- morgenpost.de (Pressemeldung, 07.07.2009)
Mord an Tschetschenen wird zum dritten Mal aufgerollt
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.12.2008 - 532 KLs 11/08
- BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09, (alt: 5 StR 257/08)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 350
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Dazu hätte umso mehr Anlass bestanden, als die angenommenen Tatumstände ausschließlich auf einer früheren, nicht zum Zweck der Sachaufklärung, sondern zur Verteidigung ausgearbeiteten Sachverhaltsschilderung des Angeklagten beruhen, deren Beweiswert besonders kritisch zu hinterfragen ist (vgl. BGH NJW 2003, 2692, 2694; BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09).Dabei wird sich die neu berufene Schwurgerichtskammer des in der Regel von Verteidigungsinteressen geprägten Charakters der Einlassung des Angeklagten bewusst zu machen haben (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09), die Aufklärung nahe liegend auf die von der Revision zum Todeszeitpunkt in einer Verfahrensrüge vorgetragenen Umstände zu erstrecken und auch die im ersten tatrichterlichen Urteil noch problematisierte Todesursache des Erhängens zu prüfen haben.
- BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Rn. 1 Nach Aufhebung einer ersten Verurteilung durch den Senat (NStZ-RR 2008, 341) hat das Landgericht den Angeklagten erneut wegen Heimtückemordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.Dies hielt der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand (Senat in NStZ-RR 2008, 341).
- BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung); Rechtfertigung durch Notwehr …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Sie erweist sich hinsichtlich des Tathergangs als lückenhaft (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; 29, 18, 20; BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und trägt die Annahme eines Tötungsvorsatzes nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371).Indes beruht die Annahme solcher Kenntnis des Angeklagten nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 5 StR 348/08).
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Sie erweist sich hinsichtlich des Tathergangs als lückenhaft (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; 29, 18, 20; BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und trägt die Annahme eines Tötungsvorsatzes nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371). - BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Sie erweist sich hinsichtlich des Tathergangs als lückenhaft (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; 29, 18, 20; BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und trägt die Annahme eines Tötungsvorsatzes nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371). - BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
In diesem Zusammenhang lassen sich auch aus der Dauer des Drosselungsvorgangs keine den Tötungsvorsatz begründenden Umstände entnehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 57). - BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Dazu hätte umso mehr Anlass bestanden, als die angenommenen Tatumstände ausschließlich auf einer früheren, nicht zum Zweck der Sachaufklärung, sondern zur Verteidigung ausgearbeiteten Sachverhaltsschilderung des Angeklagten beruhen, deren Beweiswert besonders kritisch zu hinterfragen ist (vgl. BGH NJW 2003, 2692, 2694; BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09). - BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07
Notwehr (Erforderlichkeit; Gebotenheit bei Vorsatzprovokation); rechtsfehlerhaft …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Rn. 11 b) Soweit das Landgericht in seinen Feststellungen (UA S. 9) die Fassung einer Tötungsabsicht für den Zeitpunkt unmittelbar nach der gegen die Mutter des Angeklagten gerichteten Todesdrohung des B. annimmt, beruht dies auf einer unklaren Beweisgrundlage (…vgl. BGH NJW 2007 aaO; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 5 StR 392/07). - BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Sie erweist sich hinsichtlich des Tathergangs als lückenhaft (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; 29, 18, 20; BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und trägt die Annahme eines Tötungsvorsatzes nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371). - BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung; …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Indes beruht die Annahme solcher Kenntnis des Angeklagten nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 5 StR 348/08).
- BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben
Erst danach hätte von dessen partieller Glaubhaftigkeit - wie es das Landgericht indes durchgehend wie selbstverständlich getan hat - ausgegangen werden dürfen (BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, NStZ-RR 2009, 290 mwN; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 5 StR 182/09).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 227 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (Widersprüche; überschätze Indizien; bloße Vermutung des Tötungsvorsatzes; Körperverletzung mit Todesfolge; bedingter Vorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung zur Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes; Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Feststellung einer Drosselung mit Tötungsvorsatz und einer Körperverletzung mit Todesfolge aufgrund eines Fesselungsversuchs ...
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 261 § 337 Abs. 1
Vermutung als Ergebnis der Beweiswürdigung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 341
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Sie erweist sich als lückenhaft und im Blick auf die vom Landgericht angenommene Tötungsabsicht widersprüchlich (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387; NStZ 2006, 625, 627); sie vermag letztlich für den angenommenen Zeitpunkt der Fassung des Tötungsvorsatzes nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235 m.w.N.). - BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen …
Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Hierfür wird es sich anbieten, einen bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten nach den in BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57 dargelegten Prämissen zu prüfen. - BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben: …
Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Sie erweist sich als lückenhaft und im Blick auf die vom Landgericht angenommene Tötungsabsicht widersprüchlich (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387; NStZ 2006, 625, 627); sie vermag letztlich für den angenommenen Zeitpunkt der Fassung des Tötungsvorsatzes nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235 m.w.N.). - BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01
Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung
Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Sie erweist sich als lückenhaft und im Blick auf die vom Landgericht angenommene Tötungsabsicht widersprüchlich (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387; NStZ 2006, 625, 627); sie vermag letztlich für den angenommenen Zeitpunkt der Fassung des Tötungsvorsatzes nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235 m.w.N.).
- BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben
Rn. 1 Nach Aufhebung einer ersten Verurteilung durch den Senat (NStZ-RR 2008, 341) hat das Landgericht den Angeklagten erneut wegen Heimtückemordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.Dies hielt der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand (Senat in NStZ-RR 2008, 341).
- BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung); Rechtfertigung durch Notwehr …
Rn. 8 2. Die zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung des Landgerichts hält der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und vermag letztlich nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 257/08).
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