Rechtsprechung
| BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 51 Abs. 1 BZRG
Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch bei freiwilliger Bezugnahme durch den Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Strafzumessung - Bundeszentralregister - Vorstrafen - Schuldspruch - Strafzumessungsgesichtspunkte - Warnfunktion - Eingeständnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 444
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt
Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02
Dies begründet einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung freiwillig' eingeräumt hat (…vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH NStZ-RR 2001, 237/238 jeweils m. w. N.). - BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses - …
Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02
Dies begründet einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung freiwillig' eingeräumt hat (vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH NStZ-RR 2001, 237/238 jeweils m. w. N.).
- BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder …
Die mehrfache Erörterung der Verurteilung des Angeklagten wegen "Unzucht mit Kindern" im Jahr 1957 in dem Urteil, etwa im Rahmen der Strafzumessung (UA S. 23 f.), begegnet Bedenken und gibt Anlass zu dem Hinweis, dass das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch dann besteht, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237; vom 20. August 2002 - 5 StR 259/02, StV 2003, 444 jeweils mwN). - BGH, 13.12.2005 - 5 StR 520/05
Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Strafzumessung (unberechtigte …
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.