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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4076
BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,4076)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2002 - 5 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,4076)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2002 - 5 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,4076)
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  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 BZRG
    Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch bei freiwilliger Bezugnahme durch den Angeklagten

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StV 2003, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

    Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02
    Dies begründet einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung freiwillig' eingeräumt hat (…vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH NStZ-RR 2001, 237/238 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96

    Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses - …

    Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02
    Dies begründet einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung freiwillig' eingeräumt hat (vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH NStZ-RR 2001, 237/238 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder …

    Die mehrfache Erörterung der Verurteilung des Angeklagten wegen "Unzucht mit Kindern" im Jahr 1957 in dem Urteil, etwa im Rahmen der Strafzumessung (UA S. 23 f.), begegnet Bedenken und gibt Anlass zu dem Hinweis, dass das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch dann besteht, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237; vom 20. August 2002 - 5 StR 259/02, StV 2003, 444 jeweils mwN).
  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 520/05

    Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Strafzumessung (unberechtigte …

    Rn. 7 Diese Verurteilung durfte aber nach Ablauf der sich aus § 46 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BZRG ergebenden Tilgungsfrist von fünf Jahren nach § 51 Abs. 1 BZRG nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwendet werden (vgl. BGH StV 2003, 444).
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