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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2014 - 5 StR 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11642
BGH, 07.05.2014 - 5 StR 26/14 (https://dejure.org/2014,11642)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2014 - 5 StR 26/14 (https://dejure.org/2014,11642)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 5 StR 26/14 (https://dejure.org/2014,11642)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 33a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen eine Verwerfung der Revision durch Beschluss

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2006 - 5 StR 481/05

    Unzulässige und unbegründete Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - 5 StR 26/14
    Eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist als solche nicht statthaft; ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05 mwN).
  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 71/15

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die erhobene Gegenvorstellung ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2014 - 5 StR 44/14, und vom 7. Mai 2014 - 5 StR 26/14).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 480/19

    Zurückweisung von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist als solche nicht statthaft; ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 5 StR 26/14).
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