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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1953 - 5 StR 264/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,527
BGH, 08.12.1953 - 5 StR 264/53 (https://dejure.org/1953,527)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1953 - 5 StR 264/53 (https://dejure.org/1953,527)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1953 - 5 StR 264/53 (https://dejure.org/1953,527)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 214
  • NJW 1954, 361
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • RG, 18.10.1901 - 3094/01

    Darf ein Protokoll über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen, das der …

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  • RG, 28.04.1898 - 1371/98

    Wer ist in dem Falle, daß in der Voruntersuchung eine Untersuchungshandlung …

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  • RG, 15.12.1921 - 1095/21

    Ist das Protokoll des Vormundschaftsrichters als ein richterliches Protokoll i. …

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  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …

    Von bestimmten Formerfordernissen - etwa Unterschriften - hängt die Verlesbarkeit einer Urkunde nach § 251 Abs. 1 StPO aF nicht ab (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1953 - 5 StR 264/53, BGHSt 5, 214, 216 f.; vom 5. Dezember 1984 - 2 StR 526/84, BGHSt 33, 83, 88;… zum Ganzen MüKoStPO/Kreicker, § 251 Rn. 18, 20;… LR/Sander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 8).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen; …

    Die Niederschriften über polizeiliche Vernehmungen bedürfen nicht der Unterschrift; die ihnen zugrunde liegenden Vernehmungen sind an keine Form gebunden (BGHSt 5, 214), können also auch auf Entfernung schriftlich oder telefonisch durchgeführt werden.
  • BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68

    Strafrechtliche Würdigung des Massenmordes an Juden - Voraussetzungen für die …

    Die in § 188 StPO vorgesehene Unterschrift des kommissarisch vernommenen Zeugen ist aber nicht Voraussetzung für die Verlesbarkeit der Niederschrift (BGHSt 5, 214, 216).
  • BGH, 16.07.1985 - 1 StR 264/85

    Verlöbnis - Unverheiratetsein - Scheidungsurteil - Mord in Tateinheit mit …

    Die Angabe, der Zeuge sei verstorben, reichte als Begründung aus, und der sachliche Inhalt der Niederschrift weist aus, daß es sich - ungeachtet der Überschrift - um eine "Vernehmung" im Sinne von § 251 Abs. 2 StPO handelte (vgl. BGHSt 5, 214).
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und …

    Die Revision hat nichts vorgetragen und es ist auch sonst nichts ersichtlich, was den Beweiswert der Fotokopie der Niederschrift gegenüber dem des Orginals schmälern könnte (vgl. BGHSt 5, 214, 217).
  • BGH, 24.06.1955 - 5 StR 55/55

    Rechtsmittel

    Daß es der Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO nicht entgegensteht, daß der Zeuge die Niederschrift nicht genehmigt oder unterschrieben hat, hat der Senat schon in seinemUrteil vom 8. Dezember 1953 (5 StR 264/53 in NJW 1954, 361) entschieden.
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 111/80

    Vereidigung eines Dolmetschers als wesentliche und unverzichtbare Förmlichkeit …

    Abgesehen davon, daß eine Niederschrift über eine nichtrichterliche Vernehmung von geringerem Beweiswert ist als ein richterliches Protokoll (BGHSt 5, 214; 19, 354) und nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Schwurgericht eine nichtrichterliche Vernehmung anders beurteilt hätte, steht auch nicht fest, daß die Voraussetzungen für die Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 2 StPO vorlagen.
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 13/63

    Bestimmung der Anforderungen an die Verwirklichung des Tatbestands der …

    Der Beweis, daß der Angeklagte gestanden hat, wie das Geständnis zustandegekommen ist und welchen Inhalt es hat, kann jedoch auch auf andere Weise geführt werden, so durch Vernehmung der Verhörspersonen, wie hier (BGHSt 5, 214, 217) [BGH 08.12.1953 - 5 StR 264/53].
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