Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2001 - 5 StR 269/01, 5 StR 226/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 370 AO
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Gesamtstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
-
- Wolters Kluwer
Revision der Staatsanwaltschaft - Gesamtfreiheitsstrafe - Gesamtstrafenbildung - Schadenswiedergutmachung - Zeitlicher Zusammenhang - Sachlicher Zusammenhang - Situativer Zusammenhang
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53
Kriterien für die Gesamtstrafenbildung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf
Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 269/01
Das Landgericht hat den Angeklagten nach Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung (BGH wistra 2000, 219) sowie anschließender Teileinstellung des Verfahrens im Hinblick auf die vom Senat aufgehobenen Schuldsprüche nunmehr wegen Steuerhinterziehung in 31 Fällen sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 169/00
Strafverfahren gegen Konzertveranstalter Hoffmann abgeschlossen
Der Angeklagte wurde insoweit vom Landgericht Mannheim durch Urteil vom 25. Januar 2001 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt (rechtskräftig durch Urteil des Senats vom 7. November 2001 - 5 StR 269/01).
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