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| BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch - Konkurrenzen - Strafschärfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 181
- NStZ-RR 1996, 355 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95
Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96
Im übrigen dürften, selbst wenn § 182 Abs. 1 StGB durch § 176 StGB verdrängt wird (so BGH MDR 1996, 620 - 3. Strafsenat - gegen BGH MDR 1996, 511, 512 - 1. Strafsenat, obiter - jeweils zur Veröffentlichtung in BGHSt bestimmt), die darin genannten Modalitäten bei der Bestrafung nach § 176 StGB gleichwohl erschwerend berücksichtigt werden. - BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95
Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96
Im übrigen dürften, selbst wenn § 182 Abs. 1 StGB durch § 176 StGB verdrängt wird (so BGH MDR 1996, 620 - 3. Strafsenat - gegen BGH MDR 1996, 511, 512 - 1. Strafsenat, obiter - jeweils zur Veröffentlichtung in BGHSt bestimmt), die darin genannten Modalitäten bei der Bestrafung nach § 176 StGB gleichwohl erschwerend berücksichtigt werden.
- BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
Anfragebeschluß zum Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von …
Rn. 7 Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß von § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine gegenüber §§ 176, 176 a StGB gesteigerte Rechtsgutverletzung erfaßt wird und diese deshalb strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH NStZ-RR 1996, 355; Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99). - BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 182 Abs. …
Das führt hier zur Aufhebung des Ausspruchs über die betreffenden Einzelstrafen und die Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschl. vom 19. Juni 1996 - 5 StR 274/96). - BGH, 23.10.2000 - 5 ARs 49/00
Stellungnahme zu einem Anfragebeschluss
Der Senat neigt - auch in Konsequenz zu BGHSt 39, 100; 44, 196; BGH NJW 2000, 1878, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - dem im Anfragebeschluß vertretenen Rechtssatz zu (vgl. schon Senatsbeschluß vom 19. Juni 1996 - 5 StR 274/96 -, NStZ-RR 1996, 355 mit Anwendung des § 154a StPO).
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