Rechtsprechung
| BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275-277/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen komplexer Wirtschaftskriminalität - Relevanz von Verfahrensverzögerungen für die Strafzumessung in Fällen komplexer Wirtschaftskriminalität - Voraussetzungen der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95
Auch wenn anzunehmen wäre, daß zusätzlich eine von Ermittlungsbehörden und Gerichten zu verantwortende Verfahrensverzögerung bis zur Entscheidung des Senats vorgelegen hat, würde der Umstand, daß - das Landgericht eine solche Verfahrensverzögerung nicht ausdrücklich festgestellt und bei der Strafzumessung nicht besonders gewürdigt hat (…vgl. zuletzt BGHR StGB § 54 Bemessung 2; BGH wistra 1996, 19; jeweils m.w.N. und BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277), die Angeklagten hier nicht beschweren. - BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
Revision - Tateinheit - Tatmehrheit
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95
Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.). - BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
Mittäter - Frage nach Tatenanzahl - Beurteilung eigenen Tatbeitrags
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95
Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.).
- BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89
Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat - …
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95
Auch wenn anzunehmen wäre, daß zusätzlich eine von Ermittlungsbehörden und Gerichten zu verantwortende Verfahrensverzögerung bis zur Entscheidung des Senats vorgelegen hat, würde der Umstand, daß - das Landgericht eine solche Verfahrensverzögerung nicht ausdrücklich festgestellt und bei der Strafzumessung nicht besonders gewürdigt hat (vgl. zuletzt BGHR StGB § 54 Bemessung 2; BGH wistra 1996, 19; jeweils m.w.N. und BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277), die Angeklagten hier nicht beschweren. - BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95
Mittelbare Täterschaft - Betrügerische Vertragsabschlüsse - Tateinheit
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95
Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.). - BGH, 04.10.1995 - 1 StR 548/95
Lange Verfahrensdauer - Vertretenmüssen - Mildernde Berücksichtigung
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95
Auch wenn anzunehmen wäre, daß zusätzlich eine von Ermittlungsbehörden und Gerichten zu verantwortende Verfahrensverzögerung bis zur Entscheidung des Senats vorgelegen hat, würde der Umstand, daß - das Landgericht eine solche Verfahrensverzögerung nicht ausdrücklich festgestellt und bei der Strafzumessung nicht besonders gewürdigt hat (…vgl. zuletzt BGHR StGB § 54 Bemessung 2; BGH wistra 1996, 19; jeweils m.w.N. und BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277), die Angeklagten hier nicht beschweren. - BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95
Betrug - Zinsdifferenzgeschäft - Vermittlung ohne Depotbank
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95
Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.).
- BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung - …
Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bei sehr langer Verfahrensdauer, die auf rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zurückzuführen sein kann, es grundsätzlich für erforderlich erachtet, Art und Ausmaß dieser Verzögerungen zu prüfen, im Urteil gegebenenfalls festzustellen und im einzelnen bei der Strafzumessung nachvollziehbar zu berücksichtigen (BGH StV 1994, 653; BGH wistra 1994, 345; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]; BGH, Beschl. v. 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 - m.w.N). - BGH, 04.09.1996 - 5 StR 388/96
Geltendmachung von Verfahrensverzögerungen in der Revision
Angesichts der sehr erheblichen Verkürzungsbeträge in den Jahren 1987 und 1988 auf dem Hintergrund jahrelanger systematischer Nichterfüllung steuerlicher Pflichten - auch schon in rechtsverjährter Zeit - ist auszuschließen, daß insoweit niedrigere Strafen verhängt worden wären, wenn Art und Ausmaß der Verzögerung im einzelnen ausdrücklich festgestellt worden wären (vgl. BGH StV 1994, 653; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94], insoweit in BGHSt 40, 374 nicht abgedruckt; zuletzt: BGH, Beschluß vom 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 m.w.N.). - BGH, 23.07.1997 - 5 StR 288/97
Versuchte Hinterziehung von Steuern - Auszahlung der Vorsteuerbeträge - Aufhebung …
Dies genügt nicht den Anforderungen der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BverfG NJW 1984, 967; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378 vgl. auch BGH StV 1994, 653; BGH wistra 1994, 345; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]; BGH, Beschluß vom 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 - m.w.N.).
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