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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,9417
BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78 (https://dejure.org/1978,9417)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1978 - 5 StR 285/78 (https://dejure.org/1978,9417)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1978 - 5 StR 285/78 (https://dejure.org/1978,9417)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Gesamtvorsatz für die Annahme einer fortgesetzten Handlung - Eintritt der Verfolgungsverjährung bei Annahme rechtlich selbstständiger Handlungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78
    Das genügt indessen nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung an den insoweit unerläßlichen Gesamtvorsatz stellt (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271); das Landgericht vernachlässigt insbesondere die Grundsätze von BGHSt 2, 163, 167/168, wonach 'eine auf eigener Sinnenlust beruhende unzüchtige Handlung ... regelmäßig nicht einem früheren, auf künftige Begehung gleichartiger Taten gerichteten Entschluß entspringt (Gesamtvorsatz), sondern weit eher der plötzlichen Eingebung des Geschlechtstriebs, also ihrem Wesen nach einer Augenblicksregung, die die sittlichen Hemmungen des Täters überwindet'.
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78
    Das genügt indessen nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung an den insoweit unerläßlichen Gesamtvorsatz stellt (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271); das Landgericht vernachlässigt insbesondere die Grundsätze von BGHSt 2, 163, 167/168, wonach 'eine auf eigener Sinnenlust beruhende unzüchtige Handlung ... regelmäßig nicht einem früheren, auf künftige Begehung gleichartiger Taten gerichteten Entschluß entspringt (Gesamtvorsatz), sondern weit eher der plötzlichen Eingebung des Geschlechtstriebs, also ihrem Wesen nach einer Augenblicksregung, die die sittlichen Hemmungen des Täters überwindet'.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78
    Das genügt indessen nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung an den insoweit unerläßlichen Gesamtvorsatz stellt (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271); das Landgericht vernachlässigt insbesondere die Grundsätze von BGHSt 2, 163, 167/168, wonach 'eine auf eigener Sinnenlust beruhende unzüchtige Handlung ... regelmäßig nicht einem früheren, auf künftige Begehung gleichartiger Taten gerichteten Entschluß entspringt (Gesamtvorsatz), sondern weit eher der plötzlichen Eingebung des Geschlechtstriebs, also ihrem Wesen nach einer Augenblicksregung, die die sittlichen Hemmungen des Täters überwindet'.
  • BGH, 11.06.1975 - 3 StR 134/75

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs bei Sexualdelikten - Würdigung von …

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78
    'Die Annahme eines Gesamtvorsatzes läßt sich bei sexuellen Handlungen in aller Regel erst für die einer gewissen Anfangszeit der Gewöhnung und Einübung nachfolgenden, nunmehr Routinecharakter tragenden Taten rechtfertigen' (BGH, Urt.v. 11. Juni 1975 - 3 StR 134/75 -).
  • BGH, 04.10.1977 - 5 StR 544/77

    Fehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung bei sexuellem Missbrauch eines …

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78
    Da vom Revisionsgericht abschließend nicht beurteilt werden kann, ob und in welchem Umfang Handlungsteile als Folge eingetretener Verfolgungsverjährung aus dem Schuldspruch auszuscheiden haben, muß das Urteil insgesamt aufgehoben werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1977 - 5 StR 544/77 - und vom 11. April 1978 - 5 StR 41/78-).".
  • BGH, 11.04.1978 - 5 StR 41/78

    Vorliegen einer einzigen, umfassend fortgesetzten Handlung bei sexuellem …

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78
    Da vom Revisionsgericht abschließend nicht beurteilt werden kann, ob und in welchem Umfang Handlungsteile als Folge eingetretener Verfolgungsverjährung aus dem Schuldspruch auszuscheiden haben, muß das Urteil insgesamt aufgehoben werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1977 - 5 StR 544/77 - und vom 11. April 1978 - 5 StR 41/78-).".
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Fehlende Feststellbarkeit der …

    Von den somit verbleibenden achtundzwanzig Einzelakten ist jedoch noch ein Einzelakt aus folgenden Erwägungen abzuziehen: Bei sexuellen Handlungen gegenüber demselben Opfer läßt sich ein Gesamtvorsatz in der Regel nicht schon bei der ersten Tat, sondern erst für die einer gewissen Anfangszeit der Gewöhnung und Einübung nachfolgenden, nunmehr Routinecharakter tragenden Taten rechtfertigen (BGH, Beschluß vom 23. Mai 1978 - 5 StR 285/78, bei Holtz MDR 1978, 804, unter Hinweis auf BGHSt 2, 163, 167 f;… Dreher/Tröndle 43. Aufl. vor § 52 StGB Rdn. 26 a).
  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 315/81

    Beurteilung mehrerer von einem Gesamtvorsatz umfassten Taten als einheitliche …

    Daß und ggfs. ab wann von einem Gesamtvorsatz i.S. von BGH, Beschl. vom 23. Mai 1978 - 5 StR 285/78 - bei Holtz in MDR a.a.O., ausgegangen werden kann, versteht sich nicht von selbst.
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