Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2023 - 5 StR 288/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 403 StPO
Adhäsionsanspruch (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 256 Abs. 1 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Erfassen aller Schadensfolgen nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes i.R.e. Schmerzensgeldanspruchs eines Geschädigten für zukünftige erlittene Verletzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erfassen aller Schadensfolgen nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes i.R.e. Schmerzensgeldanspruchs eines Geschädigten für zukünftige erlittene Verletzungen
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs in Berlin rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.01.2023 - 509 KLs 16/22
- BGH, 15.08.2023 - 5 StR 288/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.10.2021 - 6 StR 389/21
Adhäsionsverfahren (Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes: keine Hinweise auf die …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 288/23
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes davon alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21 mwN). - BGH, 22.02.2022 - 6 StR 643/21
Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs; Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 288/23
Der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung des hinreichenden Feststellungsinteresses (§ 256 Abs. 1 ZPO) mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls, soweit sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 6 StR 643/21 mwN). - BGH, 06.06.2023 - 5 StR 217/23
Adhäsionsverfahren (berechtigtes Interesse an der Feststellung der …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 288/23
Vorliegend enthalten die Urteilsgründe keine Begründung für die Wahrscheinlichkeit anderer zukünftiger immaterieller Schäden als derjenigen, die das Landgericht bereits bei der Bemessung des dem Neben- und Adhäsionskläger zuerkannten Schmerzensgeldes in den Blick genommen hat (vgl. zudem zum Fristbeginn bei gesonderter Feststellung BGH, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 5 StR 217/23).
- BGH, 24.01.2024 - 1 StR 346/23
Urteil des Landgerichts München I im "Wolfsmasken-Prozess" rechtskräftig
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes davon alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 288/23, Rn. 3). - BGH, 01.07.2025 - 5 StR 175/25
Adhäsionsverfahren (Wegfall des Feststellungsausspruchs betreffend die …
Danach werden von dem Schmerzensgeld, das der Geschädigte für erlittene Verletzungen verlangt, alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 288/23, Rn. 3;… vom 22. Februar 2022 - 6 StR 643/21, Rn. 5). - BGH, 27.08.2024 - 5 StR 309/24
Teilweiser Wegfall des Adhäsionsanspruchs (Schmerzensgeld wegen zukünftiger …
Auch für die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige materielle Schäden hätte es, nachdem sich dieser Anspruch hier nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt, einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung des hinreichenden Feststellungsinteresses (§ 256 Abs. 1 ZPO) mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls bedurft, an der es hier ebenfalls fehlt (BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 288/23; vom 22. Februar 2022 - 6 StR 643/21 mwN).
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