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| BGH, 07.06.1978 - 5 StR 315/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen von tätiger Reue bei freiwilligem Rettungsversuch auf Grund von Bedenken wegen der Tat
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88
Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der …
Ohne Belang ist zwar, ob sie objektiv mehr hätte tun können (BGH Strafverteidiger 1981, 396; BGH NStZ 86, 214; BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1982 - 4 StR 206/82), sofern sie nur das tat, was aus ihrer Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGHSt 33, 295, 301; BGH Strafverteidiger 1981, 396 und 514; BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 = bei Holtz MDR 1978, 985; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 439/80). - BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - …
Daß daneben andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beitragen, steht einem strafbefreienden Rücktritt ebensowenig entgegen wie die Möglichkeit, etwas anderes oder mehr zu tun, um die Vollendung der Tat mit größerer Sicherheit zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78 -). - BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02
Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale …
Dasselbe gilt in Hinblick auf die Frage, ob die vom Angeklagten gewählte Form der Erfolgsverhinderung optimal war (vgl. Senat, Beschluß vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78 - b. Holtz MDR 1980, 453; Senat in NStZ 1999, 128 und in BGHSt 44, 204, 208).
- BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten - …
Ob er etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung dieser Vorschrift ohne Belang (BGH, Beschluß vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78). - BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79
Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag
Ob er etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung dieser Vorschrift ohne Belang (BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78), sofern er nur die ihm bekannten und zur Verfügung stehenden Mittel benutzt hat, die aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnten (BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985). - BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Voraussetzungen des Rücktritts - Freiwilligkeit der Handlung als Voraussetzung …
Darauf hingewiesen sei, daß es für die Anwendung des § 24 Abs. 2 Satz 2 StGB ohne Belang ist, ob der Angeklagte etwa noch mehr hätte tun können (BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78), sofern er nur ein ihm bekanntes und zur Verfügung stehendes Mittel benutzt hat, das aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).
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