Rechtsprechung
| BGH, 20.06.1980 - 5 StR 320/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gleichsetzung von überdurchschnittlicher Aggressivität unter Alkoholeinfluss mit dem Tatbestandsmerkmal des Rausches
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der …
Auszug aus BGH, 20.06.1980 - 5 StR 320/80
Bei dieser Sachlage hätte der Tatrichter seine Annahme, daß der Angeklagte den Rausch fahrlässig herbeigeführt hat, näher begründen müssen (vgl. BGHSt 26, 363, 366).
- BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86
Anforderungen an die Verurteilung wegen Totschlags - Voraussetzungen für eine …
Ist dieser Zustand - wie hier - nicht allein durch den Rauschmittelgenuß, sondern durch das Hinzutreten anderer Faktoren herbeigeführt worden, so steht dies der Anwendung des § 323 a StGB nicht entgegen; nur muß sich das Verschulden des Täters dann auch auf das Hinzutreten der mitursächlich gewordenen Faktoren beziehen (BGHSt 26, 363, 365 f; vgl. auch BGH NJW 1975, 2250; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1980 - 5 StR 320/80;… Lackner, StGB 16. Aufl. § 323 a Anm. 4 a;… Cramer in Schenke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 323 a Rdn. 10).
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