Rechtsprechung
| BGH, 08.08.2024 - 5 StR 322/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Beweiswürdigung in Verfahren wegen Vergewaltigung; Zusammenhang zwischen Gewaltanwendung und sexueller Handlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 1 StGB, § 177 Abs 2 Nr 3 StGB, § 177 Abs 5 Nr 1 StGB
Beweiswürdigung in Verfahren wegen Vergewaltigung; Zusammenhang zwischen Gewaltanwendung und sexueller Handlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision; Unzulässigkeit der Inbegriffsrüge
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Beweiswürdigung in Verfahren wegen Vergewaltigung; Zusammenhang zwischen Gewaltanwendung und sexueller Handlung
Verfahrensgang
- LG Bremen, 05.02.2024 - 150 Js 37473/19
- LG Bremen, 05.02.2024 - 7 KLs 13/23
- BGH, 08.08.2024 - 5 StR 322/24
Papierfundstellen
- StV 2025, 110 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der …
Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 5 StR 322/24
Eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung bedarf es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62, 71). - BGH, 13.01.2006 - 2 StR 461/05
Zulässigkeit der Besetzungsrüge (Mitteilung des maßgeblichen …
Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 5 StR 322/24
Auf Vorhalte erstreckt sich die negative Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO mithin nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05 Rn. 13;… vom 7. November 2007 - 5 StR 325/07 Rn. 14;… MüKo-StPO/Valerius, 2. Aufl., § 273 Rn. 26). - BGH, 07.11.2007 - 5 StR 325/07
Unzulässige Verfahrensrügen der Staatsanwaltschaft; begrenzte Revisibilität der …
Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 5 StR 322/24
Auf Vorhalte erstreckt sich die negative Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO mithin nicht (…vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05 Rn. 13; vom 7. November 2007 - 5 StR 325/07 Rn. 14;… MüKo-StPO/Valerius, 2. Aufl., § 273 Rn. 26). - BGH, 03.03.2020 - 3 StR 15/20
Begründetheit einer Revision
Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 5 StR 322/24
Die vom Beschwerdeführer erhobene Inbegriffsrüge (§ 261 StPO) erweist sich auch deshalb als unzulässig, weil es an der bestimmten Behauptung mangelt, die polizeilichen Vernehmungen der Nebenklägerin im Fall II.5 der Urteilsgründe seien nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden; der bloße Hinweis auf das Protokoll genügt nicht (zur unzulässigen Protokollrüge vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - 3 StR 15/20 mwN).
- BGH, 17.07.2025 - 4 StR 298/24
Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung (Vernehmung der Verhörsperson …
Ein solcher Vorhalt ist formlos möglich und bedarf ebenso wenig wie seine Beantwortung durch die Beweisperson der Protokollierung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2024 - 5 StR 322/24 mwN;… Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 273 Rn. 16). - BGH, 04.06.2025 - 5 StR 548/24
Verurteilung durch das Landgericht Hamburg wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Rn. 18 e) Zur Revision des Angeklagten R. ist anzumerken, dass seine Verfahrensbeanstandung, mit der er den willkürlichen Abbruch der begonnenen Vernehmung eines von der Verteidigung vorgeladenen und erschienenen Sachverständigen geltend macht, schon deshalb unzulässig ist, weil sie kein Verfahrensgeschehen im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestimmt behauptet, sondern sich auf den Vortrag des Hauptverhandlungsprotokolls beschränkt (vgl. zur unzulässigen Protokollrüge BGH, Beschluss vom 8. August 2024 - 5 StR 322/24 mwN). - BGH, 22.10.2025 - 5 StR 473/25
Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio …
Rn. 8 b) Insbesondere angesichts der nahezu identischen Tatgeschehen zulasten zahlreicher verschiedener Geschädigter, einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten wegen Taten aus der verfahrensgegenständlichen Tatserie sowie mit Blick auf die festgestellte Kommunikation zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau, der das Landgericht ein pauschales Eingestehen sexueller Übergriffe entnommen hat, lag ersichtlich keine sogenannte Aussage gegen Aussage-Konstellation vor (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2024 - 5 StR 322/24). - BGH, 08.01.2026 - 3 StR 368/25
Urteil gegen falsche Ärztin
Im Übrigen ist ein Vorhalt formlos möglich und bedarf ebenso wenig wie seine Beantwortung durch den Angeklagten oder Zeugen der Protokollierung, so dass sich die negative Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO entgegen den Ausführungen der Revisionsführerin nicht auf sie erstreckt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 8. August 2024 - 5 StR 322/24, juris;… LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 273 Rn. 16; jeweils mwN).
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