Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 20 StGB
Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten (Steuerungsfähigkeit; zweckrationales Nachtatverhalten; Affekt; Rauschtat; Prüfung mehrerer Eingangsmerkmale) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen Mordes u.a.: Verminderte Schuldfähigkeit bei fehlender Steuerungsfähigkeit; Gesamtbetrachtung bei mehreren Eingangsmerkmalen zur Schuldunfähigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 211 StGB
Strafverurteilung wegen Mordes u.a.: Verminderte Schuldfähigkeit bei fehlender Steuerungsfähigkeit; Gesamtbetrachtung bei mehreren Eingangsmerkmalen zur Schuldunfähigkeit - IWW
- Wolters Kluwer
Revision wegen Nichterkennens der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund Dorgenkonsums bei der Verurteilung wegen Mordes zur Verdeckung einer Vergewaltigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 ; StGB § 20 ; StGB § 21
Revision wegen Nichterkennens der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund Dorgenkonsums bei der Verurteilung wegen Mordes zur Verdeckung einer Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss teilweise neu verhandelt werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verfahren um Tötung einer 15-jährigen Schülerin geht weiter - Verfahren um Tötung einer 15-jährigen Schülerin geht weiter
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.03.2021 - 234 Js 333/20
- LG Berlin, 30.03.2021 - 532 Ks 9/20
- BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 7
- StV 2022, 83
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (12)
- BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19
Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade bei schweren Persönlichkeitsstörungen ein zielgerichtetes und überlegtes Nachtatverhalten - anders als etwa bei der Prüfung eines Affektes oder einer Rauschtat - wenig aussagekräftig für die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20, StV 2021, 217; vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 223).Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249).
- BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Die dieser Annahme zugrunde liegende Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft, weil sie Widersprüche und Lücken aufweist (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20, StV 2021, 217; zu den Mindestanforderungen an Schuldfähigkeitsgutachten Boetticher u.a., NStZ 2005, 57; jeweils mwN).Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade bei schweren Persönlichkeitsstörungen ein zielgerichtetes und überlegtes Nachtatverhalten - anders als etwa bei der Prüfung eines Affektes oder einer Rauschtat - wenig aussagekräftig für die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20, StV 2021, 217; vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 223).
- BGH, 29.11.2006 - 5 StR 329/06
Keine Revisionsbegründung über neue Erkenntnisse; Verletzung der …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (…BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249).
- BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01
Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (…BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249). - BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18, NStZ-RR 2019, 170; Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360;… vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14). - BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04
Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18, NStZ-RR 2019, 170; Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360;… vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14). - BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19
Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK; …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Die Ausführungen des Schwurgerichts lassen zudem nicht erkennen, von welchem Grad der Berauschung des Angeklagten im Tatzeitpunkt es - gegebenenfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes - überhaupt ausgegangen ist; dies kann aber in Fällen wie dem vorliegenden nicht offen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2020 - 3 StR 443/19, NStZ 2020, 473 mwN). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 316/01
Schwere andere seelische Abartigkeit (Verneinung einer Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (…BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249). - BGH, 10.01.2000 - 5 StR 640/99
Pädophilie (bei Bestreiten der Tat durch den Angeklagten); Schwere seelische …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Die Schwurgerichtskammer hätte, um ihrer Leitungsverantwortung aus § 78 StPO gerecht zu werden, der Sachverständigen insoweit vielmehr vorgeben müssen, von welchem Sachverhalt sie für die Erstattung ihres Gutachtens (gegebenenfalls alternativ) auszugehen hat und wie mit der Einlassung des Angeklagten umzugehen ist (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2000 - 5 StR 640/99, NStZ-RR 2000, 361; vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94, NStZ 1995, 282). - BGH, 23.08.2000 - 2 StR 281/00
Verminderte Schuldfähigkeit; Minder schwerer Fall des Totschlags
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18, NStZ-RR 2019, 170; Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360; vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14). - BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische …
- BGH, 12.10.2021 - 4 StR 261/21
Rücktritt (Feststellungen zum Vorstellungsbild)
- BGH, 20.05.2026 - 4 StR 71/26
Aufhebung des Urteils des LG mit Ausnahmen zweier Freisprüche mit den …
Haben mehrere Faktoren zusammengewirkt, so dürfen diese im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 11; Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 Rn. 18;… Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 12), an der es hier ebenfalls fehlt. - BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23
Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben
Haben mehrere Faktoren zusammengewirkt, so dürfen diese im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 11; Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 Rn. 18;… Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 12), an der es hier fehlt. - BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
Ausgeschlossene oder verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische …
Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37 f.).Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f. mwN).
Dem Tatverhalten wie auch dem Verhalten vor und nach der Tat kommt beim Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung kein maßgebliches Gewicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2023 - 4 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 317, 319; vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22; vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.).
Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 ff. mwN).
- BGH, 12.05.2022 - 5 StR 99/22
Erschießung eines nächtlichen Einbrechers in Lübeck muss neu verhandelt werden
Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7, 8 mwN). - BGH, 13.02.2024 - 5 StR 561/23
Schuldunfähigkeit (Eingangsmerkmal; schwere andere seelische Störung; gesicherter …
Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37 f.).c) Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f. mwN).
Dem Tatverhalten wie auch dem Verhalten vor und nach der Tat kommt beim Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung kein maßgebliches Gewicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2023 - 4 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 317, 319; vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22; vom 12. Mai 2022 - 5 StR 99/22; vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.).
- LG Arnsberg, 16.05.2025 - 4 KLs 6/25 Im Rahmen der erforderlichen umfassenden Gesamtbetrachtung (BGH, Beschl. v. 30.09.2021, Az.: 5 StR 325/21 - BeckRS 2021, 36363 Rn. 18) der Persönlichkeitsakzentuierungen des Angeklagten und einer im Zeitpunkt von Tat 5 nicht ausschließbaren krankhaft seelischen Störung durch Substanzkonsum ist jedenfalls nach dem Zweifelsgrundsatz davon auszugehen, dass der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung von Tat 5 erheblich eingeschränkt war.
Entscheidend kommt es auf die motivationale Steuerungsfähigkeit an, also die Fähigkeit, das eigene Handeln auch bei starken Wünschen und Bedürfnissen normgerecht zu kontrollieren und die Ausführung normwidriger Motivationen zu hemmen (BGH, Beschl. v. 30.09.2021, Az.: 5 StR 325/21 - BeckRS 2021, 36363 Rn. 15).
Ferner ist nicht ersichtlich, dass sich die diagnostizierte moderate Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, unterstellt, sie erfülle die Voraussetzungen eines Eingangsmerkmals im Sinne des § 20 StGB, derart auf die Tatbegehung ausgewirkt hätte, dass sie den Angeklagten in seiner Fähigkeit, sein Handeln auch bei starken Wünschen und Bedürfnissen normgerecht zu kontrollieren und die Ausführung normwidriger Motivationen zu hemmen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.09.2021, Az.: 5 StR 325/21 - BeckRS 2021, 36363 Rn. 15), erheblich beeinträchtigt hat.
- BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
Anforderungen an die Prüfung einer ausgeschlossenen oder erheblich geminderten …
Schließlich hätte angesichts des Störungsbilds in den Blick genommen werden müssen, dass auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein kann, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7 8 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f. mwN; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).
- BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines …
Denn beim Zusammenwirken mehrerer schuldrelevanter Faktoren ist diesbezüglich eine umfassende Gesamtbetrachtung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 Rn. 18 mwN), die das Tatgericht vorzunehmen hat.bb) Um dem neuen Tatgericht eine insgesamt widerspruchsfreie Schuldfähigkeitsprüfung zu ermöglichen, hebt der Senat die eng hiermit verknüpften Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei den weiteren abgeurteilten Taten ebenfalls auf (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 Rn. 21).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2023 - 31 A 3005/19 Rn. 229 Vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2021 - 5 StR 325/21 -, juris Rn. 14 ff.
- BGH, 20.05.2026 - 5 StR 670/25
Erörterung der Alkoholsucht eines Beschuldigten bedingt durch die wahnhafte …
Rn. 14 a) Wenn - wie hier - zwei verschiedene Störungsbilder aufeinandertreffen, bedarf es einer konkreten Darlegung, wie sie sich einerseits zueinander verhalten und andererseits auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten bei den Taten ausgewirkt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7, 8 mwN). - BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/24
Schuldfähigkeit (Rechtsfrage; Darlegungsanforderungen: Auswirkungen der …
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen, …
- BGH, 26.10.2022 - 4 StR 366/22
Schuldunfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Beurteilungsgrundlage: konkretes …
- LG Stade, 09.01.2023 - 105 KLs 6/22
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Verurteilung wegen schweren sexuellen …
- BGH, 15.01.2025 - 5 StR 616/24
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (innerer …
- BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zur-Verfügung-Stehen des …
- LG Stade, 05.05.2023 - 105 KLs 10/22
Jugendstrafe wegen Todschlags; Strenger Maßstab bei der Prüfung des minder …
- VGH Bayern, 04.12.2024 - 16a D 21.3008
Kürzung der beamtenrechtlichen Dienstbezüge für drei Jahre, hier: Reichsbürger
- BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung: zugrunde gelegte …
- LG Stade, 30.05.2024 - 100 Ks 2/24
Versuchter Mord; Heimtücke; schlafendes Opfer; Fehlschlag; bedingter …
- BGH, 06.12.2023 - 5 StR 372/23
Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit …
- LG Köln, 31.10.2024 - 118 KLs 12/24
- BayObLG, 10.09.2024 - 203 StRR 326/24
Beziehen eines Strafantrags eines Geschädigten auf eine bestimmte Tat (hier: …
- LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24
Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …
- BGH, 18.06.2024 - 5 StR 120/24
Unzureichend begründete Schuldunfähigkeit
- LG Arnsberg, 02.12.2024 - 4 Ks 18/24
- LG Stade, 28.04.2025 - 100 Ks 11/24
Übergießen mit Benzin und nachfolgende Anzünden einer Person als Mordmerkmal der …
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