Rechtsprechung
| BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachholung der Anhörung bei unverschuldet versäumter Gegenerklärung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.1977 - 3 StR 233/77
Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs - Nachholen der Anhörung - Zugang …
Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78
Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen inzwischen gestellten Antrag vom 26. Juni 1978 nachzuholen (BGH Beschluß vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634; Beschluß vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77). - BGH, 12.08.1975 - 1 StR 680/74
Versagung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Berücksichtigung der vom …
Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78
Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen inzwischen gestellten Antrag vom 26. Juni 1978 nachzuholen (BGH Beschluß vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634; Beschluß vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77).
- BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89
Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des …
Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag vom 1. März 1990 nachzuholen (BGH Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] -). - BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88
Nachholung einer Anhörung ohne Vorlage eines entprechenden Antrags in der …
Nachdem nunmehr feststeht, daß der Antrag tatsächlich gestellt worden und lediglich eine Bezugnahme im Protokoll auf die betreffende Anlage unterblieben ist, erschien es in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO geboten, die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634/635; vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
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