Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 45 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen verspäteter Einreichung eines Verteidigerschriftsatzes: Verzögerung bei der Einrichtung des elektronischen Anwaltspostfachs als vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32d S 2 StPO, § 32d S 3 StPO, § 32d S 4 Halbs 1 StPO, § 45 Abs 2 S 3 StPO, § 349 Abs 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen verspäteter Einreichung eines Verteidigerschriftsatzes: Verzögerung bei der Einrichtung des elektronischen Anwaltspostfachs als vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung - IWW
- Wolters Kluwer
Gewährung von Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gewährung von Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung bei technischen Übergangsproblemen mit dem beA - Wiedereinsetzung bei technischen Übergangsproblemen mit dem beA
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.05.2022 - 503 KLs 19/21
- BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22
Papierfundstellen
- MMR 2022, 1114
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22
Da das Landgericht bereits ein vollständiges (und nicht nach § 267 Abs. 4 StPO nur ein abgekürztes) Urteil abgefasst hat, das zudem wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 134/08, BGHSt 52, 349) oder zur Zustellung des Urteils. - BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22
Das Landgericht hat die Revision des Angeklagten zwar zu Recht als unzulässig verworfen, da die Formvorschrift des § 32d Satz 2 StPO nicht eingehalten wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22; vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22). - BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22
Das Landgericht hat die Revision des Angeklagten zwar zu Recht als unzulässig verworfen, da die Formvorschrift des § 32d Satz 2 StPO nicht eingehalten wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22; vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22). - BGH, 19.06.2019 - 5 StR 18/19
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 5 StR 18/19).
- BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22
Verwerfung der Revision als unzulässig (Revisionsbegründungsfrist: Übermittlung …
In einem solchen Fall ist die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22, Rn. 2).Dagegen muss die Anwendung des Ausnahmetatbestands ausscheiden, wenn der Verteidiger kein geeignetes System vorhält oder bei technischen Problemen nicht umgehend für deren Behebung sorgt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022, aaO;… KK-StPO/Graf, 8. Aufl., § 32d Rn. 6).
- BGH, 06.06.2023 - 5 StR 164/23
Übermittlung von Revision und Begründung als elektronisches Dokument …
Da das Landgericht bereits ein vollständiges (und nicht nach § 267 Abs. 4 StPO nur ein abgekürztes) Urteil abgefasst hat, das zudem wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 mwN). - BGH, 06.02.2024 - 6 StR 609/23
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Anforderungen an …
Da das Landgericht bereits ein vollständiges (und nicht nach § 267 Abs. 4 StPO nur abgekürztes) Urteil abgefasst hat, das zudem wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22; vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23).
- AGH Berlin, 18.09.2024 - II AGH 14/23
Berufung im anwaltgerichtliches Verfahren: Pflicht des betroffenen Rechtsanwalts …
Ohnehin stellt eine Verzögerung bei der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltsfachs regelmäßig keine vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung dar (BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 -, Rn. 2, juris).Rn. 17 4. Der Umstand, dass der angeschuldigte Rechtsanwalt keinen Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach hatte, ist - abgesehen davon, dass ein Rechtsanwalt ohnehin grundsätzlich für das Vorhalten der entsprechenden einsatzbereiten technischen Infrastruktur zu sorgen hat (BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 -, Rn. 2, juris) - schon deshalb unerheblich, weil der Rechtsanwalt, wollte er die Nutzung gerade des besonderen elektronischen Postfaches unbedingt vermeiden, seine Erklärung auch als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 32a Absatz 3 1. Alt. StPO) oder auf einem anderen sicheren Übermittlungsweg (§ 32a Absatz 4 StPO) hätte übermitteln können.
- BGH, 05.09.2023 - 3 StR 256/23
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumung der …
Die Glaubhaftmachung der hier geltend gemachten vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (vgl. BGH - 4 StR 104/22, BeckRS 2022, 25316, BGH - 5 StR 328/22, BeckRS 2022, 28366, BGH - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647;… Siegmund: Anforderungen bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, NJW 2023, 1681 Rn. 23 mwN, beckonline). - BGH, 16.08.2023 - 5 StR 322/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 mwN). - BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
Revision (Zulässigkeit: Revisionsbegründung, Form, Pflicht zur elektronischen …
Vielmehr zeigen auch ihre Ausführungen, wonach zehn stichprobenartig ausgewählte Sendeprotokolle von ihr wie von ihrem Kollegen diesen "inhaltlich unrichtigen Hinweis" enthielten, dass die Verteidigerin im Fall eigenhändig vorgenommener Versendungen ihrer Schriftsätze eine hierfür unzureichende technische Infrastruktur vorhält (vgl. zur auch ausgeschlossenen Ersatzeinreichung in einem solchen Fall BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 140/22 Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 Rn. 2 mwN). - BGH, 18.07.2023 - 5 StR 191/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Da das Landgericht bereits ein vollständiges (und nicht nach § 267 Abs. 4 StPO nur ein abgekürztes) Urteil abgefasst hat, das zudem wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 mwN). - BGH, 10.12.2024 - 1 StR 461/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Form der Revisionseinlegung (ausnahmsweise …
Denn der Verteidiger hätte spätestens am 17. Juni 2024 diese "vorübergehende Verhinderung" unverzüglich glaubhaft machen müssen (§ 32d Satz 4 erster Halbsatz StPO;… vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 609/23 Rn. 4;… vom 1. März 2023 - 5 StR 440/22 Rn. 8 f.;… vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 140/22, BGHR StPO § 32d Satz 3 Technische Übermittlung 1 Rn. 6; vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 Rn. 2 …und vom 30. August 2022 - 4 StR 104/22 Rn. 3; inzident BGH…, Beschluss vom 27. August 2024 - 4 StR 239/24 Rn. 8). - BGH, 09.08.2023 - 6 StR 210/23
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Pflicht zur …
Da das Landgericht, soweit es die Verurteilung des Angeklagten betrifft, bereits ein vollständiges, nicht nur ein nach § 267 Abs. 4 StPO abgekürztes Urteil abgefasst hat, das auch wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 mwN). - BGH, 04.12.2024 - 5 StR 690/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 17.07.2024 - 5 StR 361/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 16.12.2025 - 5 StR 666/25
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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