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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31904
BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13 (https://dejure.org/2013,31904)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - 5 StR 333/13 (https://dejure.org/2013,31904)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13 (https://dejure.org/2013,31904)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 229 StPO; § 275 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
    Beruhen des Urteils auf einer zu langen Unterbrechung der Hauptverhandlung; rechtzeitige Urteilsabsetzung (für die Korrektur vorgesehene Urteilsfassung trotz Unterschrift durch alle Richter kein endgültiges Urteil)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Warum ist ein unterschriebenes Urteil "für mehrere Wochen nicht bei den Akten?”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13
    Solches kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (BGH, Urteil vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68, BGHSt 23, 224, 225).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 234/92

    Verfahrensrüge der Überschreitung der Höchstdauer einer Unterbrechung der …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13
    a) Die Revision macht, wovon auch der Generalbundesanwalt unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung (BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 234/92, NStZ 1992, 550; Beschluss vom 13. Oktober 1993 - 5 StR 231/93, StV 1994, 5) zutreffend ausgeht, mit Recht geltend, dass die Unterbrechungsfrist des § 229 Abs. 1 (und 2) StPO überschritten wurde, weil die Strafkammer die Hauptverhandlung nach Unterbrechung am 29. Juni 2012 unter Berufung auf eine nur bis 16. Juli 2012 andauernde Erkrankung der Vorsitzenden erst am 6. August 2012 fortgesetzt hat.
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 565/92

    Urteil - Form - Eingang - Geschäftsstelle

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13
    Denn bei einer Urteilsfassung, die nach dem Willen der Richter noch durchgesehen und korrigiert werden soll, handelt es sich auch dann, wenn sie bereits von allen Richtern unterschrieben ist, nicht um das endgültige Urteil, sondern nur um einen Entwurf (BGH, Beschluss vom 3. November 1992 - 5 StR 565/92, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 Urteilsurkunde 1).
  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 231/93

    Berechnung des Frist der Unterbrechung der Hauptverhandlung bei während einer …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13
    a) Die Revision macht, wovon auch der Generalbundesanwalt unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung (BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 234/92, NStZ 1992, 550; Beschluss vom 13. Oktober 1993 - 5 StR 231/93, StV 1994, 5) zutreffend ausgeht, mit Recht geltend, dass die Unterbrechungsfrist des § 229 Abs. 1 (und 2) StPO überschritten wurde, weil die Strafkammer die Hauptverhandlung nach Unterbrechung am 29. Juni 2012 unter Berufung auf eine nur bis 16. Juli 2012 andauernde Erkrankung der Vorsitzenden erst am 6. August 2012 fortgesetzt hat.
  • BGH, 26.05.2020 - 5 StR 65/20

    Berechnung der Frist bei der Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Das Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 229 StPO kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (st. Rspr, vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68, BGHSt 23, 224, 225; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019, 3020; Beschlüsse vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07, NStZ 2008, 115; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 106/13, StV 2014, 2, 3; vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13).
  • BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …

    Es liegen weder Anhaltspunkte dafür vor, dass diese wenigen handschriftlichen Rechtschreib- und Grammatikkorrekturen erst nach Fristablauf vorgenommen wurden, noch lassen diese Änderungen oder andere Umstände darauf schließen, dass es sich bei der unterschriebenen Urteilsfassung nach dem Willen der Richter nur um einen noch durchzusehenden und zu korrigierenden Urteilsentwurf handeln sollte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13, juris Rn. 2 mwN zu § 275 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 134/21

    Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (Beruhen des Urteils auf …

    Um die Tatgerichte zum hiernach gebotenen Einhalten der - wie aufgezeigt, nunmehr ohnehin großzügiger bemessenen - Unterbrechungsfristen und damit zur zügigen Durchführung der Hauptverhandlung anzuhalten, soll ein Nichtberuhen in den Fällen des Verstoßes gegen § 229 StPO auf "besonders gelagerte" Ausnahmefälle beschränkt sein (…etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 5 StR 65/20 Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13 Rn. 6 …und vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07 Rn. 5; Urteile vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68, BGHSt 23, 224, 225 und vom 30. April 1952 - 5 StR 275/52, NJW 1952, 1149 f.).
  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21

    Absolute Revisionsgründe (Fehlen von Entscheidungsgründen: Verlust der …

    Die Gestaltung der vorliegenden Fassung, die mangels Vorliegens der Urteilsurschrift als bloßer Urteilsentwurf zu betrachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13), gibt dem Senat Anlass zu folgenden Bemerkungen: Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind.
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