Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2022 - 5 StR 333/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Unzulässige Rüge der Verwertung einer nicht ordnungsgemäß eingeführten Urkunde - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafprozessrecht: Anforderungen an Revisionsvortrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 344 Abs 2 S 2 StPO
Strafprozessrecht: Anforderungen an Revisionsvortrag - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Verwertung einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Handelsregister im Urteil
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Revision: Reicht die Begründung der Verfahrensrüge? - Protokoll
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Strafprozessrecht: Anforderungen an Revisionsvortrag
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 10.02.2021 - 11 KLs 209 Js 18342/16
- BGH, 22.06.2022 - 5 StR 333/21
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 252
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 5 StR 333/21
Die Rüge wäre aber - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - auch unbegründet, weil das Protokoll nach den daran zu stellenden Anforderungen berichtigt wurde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 316 ff.) und damit feststeht, dass die betreffende Urkunde prozessordnungsgemäß nach § 249 Abs. 2 StGB zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden war. - BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13
Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 5 StR 333/21
Denn er wäre angesichts der oben genannten Stelle des (fehlerhaften) Protokolls verpflichtet gewesen, konkrete Erkundigungen über den diesbezüglichen Ablauf der Hauptverhandlung einzuholen (vgl. etwa zum Instanzverteidiger BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315, 318). - BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21
Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung: …
Auszug aus BGH, 22.06.2022 - 5 StR 333/21
Ergeben sich - wie hier - aus dem von der Revision selbst vorgetragenen Protokoll zum Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann, ist der Beschwerdeführer nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verpflichtet, sich dazu zu verhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2021 ? 4 StR 143/21, NStZ 2022, 126 mwN).
- BGH, 09.09.2024 - 2 StR 431/23
Dolmetschereid (zwingend: Verzicht, Förmlichkeit, Protokoll; relativer …
Insoweit handelt es sich auch nicht um mögliche rügevernichtende Umstände, auf die sich die Vortragspflicht erstrecken kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2021 ? 4 StR 143/21, NStZ 2022, 126 und vom 22. Juni 2022 - 5 StR 333/21, NStZ 2023, 252, 253).
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