Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1959 - 5 StR 336/59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,5120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 5 StR 336/59
Sollte die Strafkammer dagegen auf Grund erneuter Prüfung die sichere Überzeugung gewinnen, daß der Angeklagte an dem Kioskeinbruch als Allein- oder Mittäter nicht beteiligt war, oder nur als Anstifter bzw. Gehilfe (BGHSt 7, 134; 8, 390, 392), [BGH 10.01.1956 - 5 StR 399/55]so würde einer Verurteilung wegen Hehlerei, gegebenenfalls in Tateinheit mit Anstiftung oder Beihilfe zum einfachen oder schweren Diebstahl nichts im Wege stehen. - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw. …
Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 5 StR 336/59
Sollte die Strafkammer dagegen auf Grund erneuter Prüfung die sichere Überzeugung gewinnen, daß der Angeklagte an dem Kioskeinbruch als Allein- oder Mittäter nicht beteiligt war, oder nur als Anstifter bzw. Gehilfe (BGHSt 7, 134; 8, 390, 392), [BGH 10.01.1956 - 5 StR 399/55]so würde einer Verurteilung wegen Hehlerei, gegebenenfalls in Tateinheit mit Anstiftung oder Beihilfe zum einfachen oder schweren Diebstahl nichts im Wege stehen. - BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 5 StR 336/59
Wegen einer etwaigen wahldeutigen Verurteilung wird das Landgericht die Entscheidung des Senats NJW 1954, 931 sowie BGH NJW 1959, 896, 897 [BGH 04.12.1958 - 4 StR 411/58] 21 zu berücksichtigen haben. - BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 5 StR 336/59
Die Sachlage, die den Entscheidungen BGHSt 9, 96, 97 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55]; BGH 2 St R 2/59 vom 8. April 1959 zugrunde lag, war anders gestaltet. - RG, 24.01.1935 - 5 D 598/34
In welchem Verhältnis stehen der verbotene Besitz von Diebeswerkzeug (§ 245 a …
Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 5 StR 336/59
Die Darlegungen des Landgerichts lassen jedoch die Annahme zu, daß sich M. den Dietrich schon vorher und nicht im Hinblick auf den Einbruchsversuch beschafft hatte (RGSt 69, 91, 92).
- BGH, 16.02.1960 - 1 StR 8/60
Rechtsmittel
Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs, wonach die beiden Straftaten dann selbständig nach § 74 StGB zusammentreffen, wenn der Täter das Diebeswerkzeug nicht eigens für den bereits ins Auge gefaßten Diebstahl erworben hat, sondern es ohne Zusammenhang mit ihm bereits zu einer Zeit besaß, als er noch nicht den Vorsatz gefaßt hatte zu stehlen (RGSt 69, 91; 57, 177; BGH 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955; 5 StR 121/59 vom 12. Mai 1959 und 5 StR 336/59 vom 22. September 1959; vgl. auch RGSt 55, 8; RGSt 59, 359, 361 und RGSt 66, 117, ferner BGH 1 StR 700/55 vom 27. April 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952 für das Verhältnis von unbefugtem Waffenbesitz zu Jagdwilderei, zu Tötungsverbrechen und zum Baue).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.