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| BGH, 01.03.1955 - 5 StR 34/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Inhalt der Rüge eines Angeklagten zur Niederschrift eines Urkundsbeamten einer Geschäftsstelle wegen unterlassener Bestellung eines Verteidigers i.R.e. Verfahrensbeschwerde - Erforderlichkeit der Bestellung eines Verteidigers nach Niederlegung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 5 StR 34/55
Der Fortsetzungszusammenhang, auf den der Angeklagte übrigens in der Hauptverhandlung ausweislich der Niederschrift nicht nach § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen worden ist, kann jedoch zweifelhaft sein (vgl BGHSt 2, 163 [167]). - BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 5 StR 34/55
Der Senat hat in seiner Entscheidung BGHSt 6, 199 Rechtsgrundsätze darüber aufgestellt, wie § 140 Abs. 2 StPO in den Strafsachen zu handhaben ist, die vor der Strafkammer als Gericht des ersten Rechtszuges durchgeführt werden. - BGH, 12.11.1953 - 4 StR 438/53
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 5 StR 34/55
Rechtlich war unter Umständen das Merkmal des "Mißbrauchs" nicht leicht zu beurteilen (vgl BGHSt 5, 147 [148]; BGH 5 StR 78/53 v. 7.5.1953 bei Dreher-Maaßen StGB § 174 Anm 2). - BGH, 07.05.1953 - 5 StR 78/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 5 StR 34/55
Rechtlich war unter Umständen das Merkmal des "Mißbrauchs" nicht leicht zu beurteilen (vgl BGHSt 5, 147 [148]; BGH 5 StR 78/53 v. 7.5.1953 bei Dreher-Maaßen StGB § 174 Anm 2).
- BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Die Entscheidungen 2 StS 435/52 vom 28. Oktober 1952 (NJW 1953, 116) und 5 StR 34/55 vom 1. März 1955 betrafen zwar ähnliche Fälle und bejahten das Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO, setzten sich aber mit der Frage der Anwendbarkeit des § 338 Nr. 5 StPO nicht auseinander. - BGH, 21.06.1960 - 5 StR 158/60
Rechtsmittel
Wie der Senat bereits in seinem JR 1955, 189 veröffentlichten Urteil 5 StR 34/55 vom 1. März 1955 ausgeführt hat, ist die besondere Bedeutung des Falles, wenn sie sich nicht - was hier nicht in Frage kommt - aus der Person des Angeklagten ergibt, im allgemeinen in tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Sache zu sehen. - BGH, 19.04.1956 - 3 StR 22/56
Rechtsmittel
Daß der Angeklagte nach seinen Fähigkeiten bei dieser Sach- und Rechtslage nicht imstande sein würde, sich selbst sachgemäß zu verteidigen, konnte bei einer sorgfältigen, alle Gesichtspunkte des § 140 Abs. 2 StPO berücksichtigenden Ausübung des Ermessens nicht verneint werden (BGHSt 6, 199; BGH 5 StR 34/55 vom 1. März 1955 = LM Nr. 18 zu § 140 StPO; 2 StB 435/52 voraus. Oktober 1952 = LM Nr. 6 zu § 140 StPO). - BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55
Rechtsmittel
Danach kommt es auf die Prüfung der weiteren Verfahrensrügen, nämlich der Verletzung des § 140 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGH 6, 199; 5 StR 34/55 vom 1. März 1955, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt; RGSt 68, 35 [36]; 74, 305 [306]; RG JW 36, 736 Nr. 19 und 37, 630 Nr. 18) und des § 265 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGHSt 2, 85) nicht mehr an. - BGH, 04.08.1955 - 1 StR 265/55
Rechtsmittel
Die tatsächliche und rechtliche Lage des Falles läßt erkennen, daß das Gericht einen zu strengen Maßstab angelegt hat, der dem Sinn des § 140 Abs. 2 StPO nicht gerecht wird, und daß es aus diesem Rechtsirrtum heraus zu der Auffassung gekommen ist, die Mitwirkung eines Verteidigers sei nicht geboten (BGH 5 StR 34/55 vom 1. März 1955, abgedruckt in Jur Rundsch 1955 S 189).
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