Rechtsprechung
| BGH, 15.09.2015 - 5 StR 341/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit (uneingeschränkt vorwerfbare Trunkenheit; Alkoholerkrankung; den Täter beherrschender Hang) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Alkoholerkrankung eines Angeklagten im Rahmen der Prüfung einer Strafrahmenmilderung; Milderung des anzuwendenden Strafrahmens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1
Berücksichtigung der Alkoholerkrankung eines Angeklagten im Rahmen der Prüfung einer Strafrahmenmilderung; Milderung des anzuwendenden Strafrahmens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafrahmenverschiebung aufgrund von Trunkenheit
Verfahrensgang
- BGH, 15.09.2015 - 5 StR 341/15
- LG Leipzig, 30.11.2015 - 11 Ks 305 Js 60119/14
- BGH, 12.05.2016 - 5 StR 102/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende …
Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 341/15
Zwar ist es lediglich von einer Alkoholabhängigkeit des Angeklagten ausgegangen, die für sich betrachtet grundsätzlich nicht ausreicht, um den Alkoholkonsum als unverschuldet einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330). - BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07
Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der …
Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 341/15
Zwar ist es lediglich von einer Alkoholabhängigkeit des Angeklagten ausgegangen, die für sich betrachtet grundsätzlich nicht ausreicht, um den Alkoholkonsum als unverschuldet einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330). - BGH, 02.08.2012 - 3 StR 216/12
Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; verminderte Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 5 StR 341/15
Eine Alkoholerkrankung, bei der schon die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, liegt regelmäßig vor, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit einschränkt, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 216/12, NStZ 2012, 687).
- OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …
Bei der Bewertung dieses Verschuldens wird die Strafkammer freilich auch die Alkoholabhängigkeit des Angeklagten zu würdigen und etwa für ihn bestehende alternative Konsumweisen zu berücksichtigen haben (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. September 2015 - 5 StR 341/15). - BGH, 21.06.2016 - 5 StR 194/16
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter …
Eine Alkoholerkrankung, bei der schon die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, liegt regelmäßig vor, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit einschränkt, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. August 2012 - 3 StR 216/12, NStZ 2012, 687, und vom 15. September 2015 - 5 StR 341/15).
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