Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1975 - 5 StR 342/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mordmerkmal der Heimtücke und Eifersucht als niedriger Beweggrund
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 30.09.1975 - 5 StR 342/75
Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; 19, 321, 322). - BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64
Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder …
Auszug aus BGH, 30.09.1975 - 5 StR 342/75
Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; 19, 321, 322). - BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
- BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84
Anforderungen an die Annahme der Arglosigkeit des Opfers als Voraussetzung des …
Auch derjenige ist nicht arglos, der einen sonstigen schweren Angriff auf seinen Körper erwartet (BGHSt 20, 307, 302 [BGH 10.12.1965 - 4 StR 578/65]; 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; Urteil vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82 - in NStZ 1983, 34). - BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung
Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599;… BGH GA 1979, 313; 1982, 39; BGH Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 -, vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75). - BGH, 24.08.1976 - 1 StR 380/76
Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers als Merkmal der …
Eifersucht hat der Bundesgerichtshof als niedrigen Beweggrund dann angesehen, wenn etwa der Täter eine Frau tötet, weil er sie keinem anderen Manne gönnt (BGHSt 3, 180, 182; 22, 12, 13), jedoch nicht, wenn ihn andere Motive bewogen (BGH, Urteil vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75) oder die Tat in einer raschen Aufwallung oder wegen einer schweren Demütigung begangen wurde (BGHSt 3, 180, 183). - BGH, 05.10.1982 - 5 StR 687/82
Rüge verspäteter Urteilsbegründung - Einordnung von Eifersucht als niedrigen …
Für die erneute Hauptverhandlung wird vorsorglich auf folgendes hingewiesen: Daß das Tatmotiv der Eifersucht ein niedriger Beweggrund im Sinne des § 211 StGB war, verstand sich bei dem Beschwerdeführer, der offenbar eine starke Bindung an das Tatopfer empfand, nicht von selbst; die Frage, ob Eifersucht ein niedriger Beweggrund ist, laßt sich nicht einheitlich, sondern nur nach den gesamten Umständen des Falles beurteilen (BGHSt 3, 180, 182; BGH Urteil vom 30.09.1975 - 5 StR 342/75). - BGH, 01.03.1977 - 5 StR 114/77
Herleitung der Arglosigkeit des Opfers aus dessen Unkenntnis von dem …
Mußte Ingeborg D. nach dem vorangegangenen Streit und einer Drohung des Angeklagten einen ernsthaften Angriff auf ihren Körper erwarten, so war sie nicht arglos (BGHSt 20, 301, 302; 5 StR 434/55 vom 6.7.1956; 4 StR 2/75 vom 13.2.1975; 5 StR 342/75 vom 30.9.1975).
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