Rechtsprechung
| BGH, 31.08.2000 - 5 StR 349/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 StGB; § 152a Abs. 3 2. Alt. StGB
Einmalige Verwendung der umprogrammierten Bankkarte; Gebrauchen einer Zahlungskarte als sonstiger Karte; Minder schwerer Fall - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 152a Abs. 4; ; StGB § 152a Abs. 3 2. Alternative; ; StGB § 152 a Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zahlungskarte - Gebrauchen - Umprogrammierte Bankkarte - Auslegung - Minder schweren Fall - Geringer Schaden - Zeitraum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4
Gebrauchen von Zahlungskarten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4
Gebrauch einer falschen Zahlungskarte
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3580
- StV 2000, 667
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 31.08.2000 - 5 StR 349/00
Zur Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung des Täters und der Tat in Betracht kommen (st. Rspr; vgl. BGHSt 26, 97, 98 f.;… BGHR StGB vor § 1 /minder schwerer Fall - Prüfungspflicht 1).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fall besonders schwer, wenn er sich nach dem Gewicht von Unrecht und Schuld vom Durchschnitt vorkommender Fälle so abhebt, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (vgl. BGHSt 28, 318, ; BGH…, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91 -, NStZ 1991, S. 529 ); für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist zu prüfen, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweicht, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2000 - 5 StR 349/00 -, NJW 2000, S. 3580;… Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02 -, NJW 2003, S. 1679 ;… Beschluss vom 26. August 2008 - 3 StR 316/08 -, NStZ 2009, S. 37). - BGH, 19.08.2025 - 3 StR 85/25 Die Verwendung des Plurals "Waffen" im Wortlaut des § 127 StGB aF hindert nicht, lediglich ein einzelnes Objekt als für die Erfüllung dieses gesetzlichen Merkmals ausreichend zu bewerten (zur Auslegung von in der Mehrzahl formulierten Tatbestandsmerkmalen vgl. allgemein Kudlich, FS Puppe, 2011, 123, 126 ff.;… NK-StGB/Kargl, 6. Aufl., § 1 Rn. 106a, 120;… bei der Bildung bewaffneter Gruppen BeckOK StGB/Kulhanek, 66. Ed., § 128 Rn. 16.1; in gleicher Weise bei der Fälschung von Zahlungskarten BGH, Beschluss vom 31. August 2000 - 5 StR 349/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Zahlungskarte 1; Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, BGHSt 46, 146, 150 f.).
- OLG Köln, 22.05.2007 - 82 Ss 45/07
Anforderungen an die Strafzumessung bei gesetzlich vorgesehenem minder schweren …
(vgl. nur BGH, NJW 2000, 3580; BGH, NStZ-RR 2002, 329 ; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 16.11.2004 Ss 413/04 ;… Weber, BtMG, 2. Auflage, vor § 29 Rn. 590, 591 m. w. N.).
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