Rechtsprechung
| BGH, 05.04.2006 - 5 StR 35/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör ; Verletzung sonstiger Verfahrensgrundrechte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Keine Mitteilung der Senatsbesetzung vor einer Entscheidung gemäß § 349 Abs. 2 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 244 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den …
Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 5 StR 35/06
Er sah sich an dieser Beurteilung nicht etwa durch divergierende Entscheidungen anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs gehindert (vgl. zu BGHSt 48, 183 S. 2 der Antragsschrift des Generalbundesanwalts; BGHSt 4, 255 ist - abgesehen von mangelnder Divergenz - eine Entscheidung des 5. Strafsenats). - BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05
Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats …
Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 5 StR 35/06
Weder vor jener noch vor dieser Beschlussfassung bestand Anlass zu einer Mitteilung der Senatsbesetzung (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05). - BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …
Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 5 StR 35/06
Er sah sich an dieser Beurteilung nicht etwa durch divergierende Entscheidungen anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs gehindert (vgl. zu BGHSt 48, 183 S. 2 der Antragsschrift des Generalbundesanwalts; BGHSt 4, 255 ist - abgesehen von mangelnder Divergenz - eine Entscheidung des 5. Strafsenats).
- BGH, 23.05.2007 - 5 StR 35/07
Anhörungsrüge
Rn. 5 Es besteht kein Anlass zu einer Mitteilung der zur Entscheidung berufenen Senatsbesetzung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05 - und vom 5. April 2006 - 5 StR 35/06).
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