Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4098
BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93 (https://dejure.org/1993,4098)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 5 StR 350/93 (https://dejure.org/1993,4098)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93 (https://dejure.org/1993,4098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Schweigens eines Angeklagten zu dessen Nachteil - Berücksichtigung eines Verdachts gegen den Angeklagten zu dessen Nachteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1 ; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 458
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86

    Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93
    Bei dieser Beweisführung ist zu besorgen, daß das Schweigen des Angeklagten zu seinem Nachteil verwertet worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7, 9).
  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 633/87

    Negative Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten - Bewertung der …

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93
    Bei dieser Beweisführung ist zu besorgen, daß das Schweigen des Angeklagten zu seinem Nachteil verwertet worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7, 9).
  • BGH, 17.01.1989 - 5 StR 624/88

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung einer Aussageverweigerung im Schuldspruch

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93
    Bei dieser Beweisführung ist zu besorgen, daß das Schweigen des Angeklagten zu seinem Nachteil verwertet worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7, 9).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 175/20

    Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger "Hells Angels" …

    Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Angeklagter oder Zeuge die Aussage oder das Zeugnis berechtigt verweigert (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Juli 1964 - 2 StR 238/64, GA 1965, 108 für § 52 StPO;… Sander, aaO Rn. 16; aufgrund unzutreffender redaktioneller Leitsatzbildung missverständlich rezipiert dagegen BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93 in StV 1993, 458).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17

    Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Sozialprognose bei laufendem Verfahren); …

    Der bloße Verdacht einer weiteren Straftat darf aufgrund der Unschuldsvermutung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden; dies gilt selbst dann, wenn in dem anderen Verfahren aufgrund eines dringenden Tatverdachts bereits Untersuchungshaft angeordnet worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93, StV 1993, 458, 459).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat (BGHStV 1995, 521; BGHStV 1993, 458 f.;… vgl. auch Senat, Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13];… BGH, Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).

    Der bloße Verdacht einer weiteren Straftat darf aufgrund der Unschuldsvermutung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden; dies gilt selbst dann, wenn in dem anderen Verfahren aufgrund eines dringenden Tatverdachts bereits Untersuchungshaft angeordnet worden ist (BGHStV 1993, 458 [459]).

  • BGH, 21.08.2024 - 6 StR 204/21
    Zwar dürfen Gestik und Mimik des Angeklagten bei der Überzeugungsbildung auch dann verwertet werden, wenn dieser - wie hier - von seinem Schweigerecht Gebrauch macht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 175/20;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 40;… MüKo-StPO/Bartel, 2. Aufl., § 261 Rn. 208;… aA LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 121 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93, StV 1993, 458).
  • BGH, 21.08.2024 - 6 StR 204/24

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schwer andere …

    Zwar dürfen Gestik und Mimik des Angeklagten bei der Überzeugungsbildung auch dann verwertet werden, wenn dieser - wie hier - von seinem Schweigerecht Gebrauch macht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 5 StR 175/20;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 40;… MüKo-StPO/Bartel, 2. Aufl., § 261 Rn. 208;… aA LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 121 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 5 StR 350/93, StV 1993, 458).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht