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| BGH, 26.01.1954 - 5 StR 357/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- RG, 15.01.1925 - II 818/24
1. Ist das Gericht bei Prüfung der Frage, ob die Zuständigkeit eines …
Auszug aus BGH, 26.01.1954 - 5 StR 357/53
Deshalb brauchte ein diesbezüglicher Antrag nicht in der Verhandlung beschieden zu werden (vgl RGSt 59, 36). - RG, 09.12.1889 - 2799/89
Darf der Zeuge in der Hauptverhandlung Notizen, welche er seiner Zeit über seine …
Auszug aus BGH, 26.01.1954 - 5 StR 357/53
Daß ein Zeuge bei seiner Aussage Notizen verwendet, die er sich früher über den Vorfall gemacht hat, ist weder durch § 249 StPO noch sonst verboten (vgl RGSt 20, 105). - RG, 08.01.1897 - 4763/96
1. Ist die Möglichkeit einer Hauptverhandlung mit einem geisteskranken …
Auszug aus BGH, 26.01.1954 - 5 StR 357/53
Die Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten, d.h. seiner Fähigkeit, in der Verhandlung seine Interessen vernünftig zu wahren und seine Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, ist, soweit es sich um die Verhandlungsfähigkeit vor dem Tatrichter handelt, grundsätzlich dessen Sache und durch das Revisionsgericht nicht nachprüfbar (vgl RGSt 29, 324 [326]). - RG, 08.12.1913 - I 578/13
1. Kann im Einziehungsverfahren auf Einziehung von Süßstoff erkannt werden, der …
Auszug aus BGH, 26.01.1954 - 5 StR 357/53
Das gilt insbesondere für die Staatsanwaltschaft, deren Aufgabe es ist, in jeder Lage des Verfahrens auf die richtige Anwendung der Gesetze hinzuwirken (vgl RGSt 48, 26).
- BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89
Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter - …
Dem entspricht, daß die Urteilsberatung als solche (RGSt 27, 3, 5; BGHSt 5, 294; BGH Urteil vom 26. Januar 1954 - 5 StR 357/53 - Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 193 GVG Rdn. 7) und deren Dauer nicht protokollierungsbedürftig sind.
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