Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vergewaltigung: Erfordernis einer eigenhändigen Verwirklichung bei Mittäterschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 6 S 2 Nr 1 StGB vom 04.11.2016, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB vom 13.11.1998
Vergewaltigung: Erfordernis einer eigenhändigen Verwirklichung bei Mittäterschaft - Wolters Kluwer
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1
Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB im Hinblick auf die Mittäterschaft - datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.03.2018 - 2 Ss 69/18
- BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 275
- NStZ-RR 2019, 76
- StV 2019, 543
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99
Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18
Durch diese Erweiterung des Tatbestandes sollten - "zusätzlich" zu den schon bisher unter Strafe gestellten sexuellen Handlungen des Täters selbst (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 3/99, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Mittäter 1) - der Beischlaf oder ähnliche sexuelle Handlungen erfasst werden, die "das Opfer an einem Dritten ... vornimmt" (…vgl. BT-Drucks. 18/9097, S. 28). - BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle …
Auszug aus BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18
Der Gesetzgeber hat mit dieser Änderung in der Sache den gemäß § 177 StGB in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) geltenden Rechtszustand wiederhergestellt, wonach sich das für eine Vergewaltigung erforderliche tatbestandsmäßige Verhalten auf eine Handlung beschränken konnte (wie etwa hier auf eine Nötigung durch Gewalt), die einem anderen den Beischlaf ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1977 - 1 StR 273/77, BGHSt 27, 205, 206).
- BGH, 20.03.2024 - 3 StR 454/22
Verlesung der Erklärungen von Behörden (Berichte von Einrichtungen der Vereinten …
Der Tatbestand des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB aF war - anders als nach aktueller Gesetzeslage (s. BGH, Beschluss vom 24. September 2018 - 5 StR 358/18, NStZ 2019, 275 f.) - als eigenhändiges Delikt ausgestaltet und konnte ausschließlich von demjenigen verwirklicht werden, der in eigener Person die sexuelle Handlung vornahm (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 3/99, juris Rn. 5; Beschluss vom 21. April 2009 - 4 StR 531/09, NStZ-RR 2009, 278;… BeckOK StGB/Ziegler, 61. Ed., § 177 Rn. 49). - BGH, 24.09.2025 - 4 StR 205/25
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - und keine Mittäterschaft oder …
Vielmehr kann sich die mittäterschaftliche Begehungsweise auf eine Handlung beschränken (z.B. die Nötigung mit Gewalt), die einem anderen die Vornahme sexueller Handlungen ermöglicht (vgl. im Hinblick auf § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB unter Hinweis auf die Formulierung "vollziehen lässt" BGH, Beschluss vom 24. September 2018 - 5 StR 358/18, NStZ-RR 2019, 76 mwN). - BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von …
Die eigenhändige Verwirklichung eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB ist für eine Verurteilung als Mittäter nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2018 - 5 StR 358/18, NStZ-RR 2019, 76). - BGH, 17.12.2025 - 6 StR 15/25
Vergewaltigung (Verwirklichung des Regelbeispiels, Vollziehenlassen und …
Eine eigenhändige Verwirklichung ist danach nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2018 - 5 StR 358/18, NStZ 2019, 275).Nach der Neufassung des Regelbeispiels sind nicht nur Handlungen des Täters am Opfer, sondern auch solche mit einem Eindringen in den Körper des Opfers verbundene und damit regelmäßig besonders erniedrigende sexuelle Handlungen des Opfers an sich selbst (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. März 2020 - 4 StR 624/19, Rn. 7, aaO; BGH…, Urteil vom 20. November 2024 - 2 StR 170/24, Rn. 21, aaO) und Handlungen Dritter am Opfer oder des Opfers an Dritten als Vergewaltigung erfasst (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22, Rn. 7, 25, aaO;… vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 42; Beschlüsse vom 24. September 2018 - 5 StR 358/18, aaO;… vom 10. Oktober 2018 - 2 StR 134/18, Rn. 9, NStZ-RR 2019, 13;… LK-StGB/Hörnle, 13. Aufl., § 177, Rn. 230;… SSW-StGB/Wolters, 6. Aufl., § 177 Rn. 86;… MüKoStGB/Renzikowski, 5. Aufl., § 177 Rn. 157;… BeckOK StGB/Ziegler, 66. Edition vom 1. August 2025, § 177 Rn. 49;… SK-StGB/Noltenius, 10. Aufl., § 177 Rn. 86;… TK StGB/Eisele, 31. Aufl., § 177 Rn. 96;… AnwK StGB/Lederer, 3. Aufl., § 177 Rn. 63; Burhoff, StRR 2017, 6, 8; El-Ghazi, StV 2021, 314, 320; Hoven, NStZ 2020, 578, 584; May, JR 2019, 130, 132;… aA wohl Fischer/Fischer, StGB, 72. Aufl., § 177 Rn. 139).
- LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19 Sowohl die konkreten sexuellen Handlungen als auch die Gewaltanwendungen müssen sich die Angeklagten und der Zeuge Q2 deshalb zurechnen lassen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.09.2018 - 5 StR 358/18).
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