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BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Vergewaltigung: Erfordernis einer eigenhändigen Verwirklichung bei Mittäterschaft
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1
Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB im Hinblick auf die Mittäterschaft - datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.03.2018 - 2 Ss 69/18
- BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 275
- NStZ-RR 2019, 76
- StV 2019, 543
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99
Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18
Durch diese Erweiterung des Tatbestandes sollten - "zusätzlich" zu den schon bisher unter Strafe gestellten sexuellen Handlungen des Täters selbst (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 3/99, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Mittäter 1) - der Beischlaf oder ähnliche sexuelle Handlungen erfasst werden, die "das Opfer an einem Dritten ... vornimmt" (…vgl. BT-Drucks. 18/9097, S. 28). - BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle …
Auszug aus BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18
Der Gesetzgeber hat mit dieser Änderung in der Sache den gemäß § 177 StGB in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) geltenden Rechtszustand wiederhergestellt, wonach sich das für eine Vergewaltigung erforderliche tatbestandsmäßige Verhalten auf eine Handlung beschränken konnte (wie etwa hier auf eine Nötigung durch Gewalt), die einem anderen den Beischlaf ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1977 - 1 StR 273/77, BGHSt 27, 205, 206).
- BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von …
Die eigenhändige Verwirklichung eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB ist für eine Verurteilung als Mittäter nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2018 - 5 StR 358/18, NStZ-RR 2019, 76). - LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19 Sowohl die konkreten sexuellen Handlungen als auch die Gewaltanwendungen müssen sich die Angeklagten und der Zeuge Q2 deshalb zurechnen lassen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.09.2018 - 5 StR 358/18).