Rechtsprechung
| BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Fernhaltung des Angeklagten von der Hauptverhandlung bei einer Zeugenvernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 287
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung …
Auszug aus BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils mwN.;… BGH Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).Indessen gilt auch für diese Fälle, daß der Angeklagte zur Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines solchen Zeugen wieder zugelassen und ihm zuvor Gelegenheit gegeben werden muß, nach Unterrichtung über den Inhalt der Aussage noch Fragen zu stellen oder stellen zu lassen (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 = BGH NStZ 1987, 335).
- BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
Herbeischaffung eines Beweismittels
Auszug aus BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Zwar war das Landgericht nicht gemäß § 245 Abs. 1 StPO verpflichtet, den Brief als Bestandteil der Akte zu Beweiszwecken heranzuziehen (vgl. BGHSt 37, 168 = BGHR StPO § 245 herbeigeschafft 1). - BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils mwN.;… BGH Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).
- BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung …
Auszug aus BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 23. Juni 1992 (- 5 StR 74/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu D II 1). - BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils mwN.;… BGH Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10). - BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
Information des Angeklagten vor Entlassung minderjähriger Zeugin - …
Auszug aus BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils mwN.; BGH Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10). - BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von …
Auszug aus BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Eine Ausnahme wird dann angenommen, wenn über die Vereidigung eines Zeugen verhandelt und entschieden wird, der - wie hier die Zeugin Songül K. - das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine Vereidigung also kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
- BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95
Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten - …
"Zutreffend legt die Revision unter Hinweis auf die inzwischen als gefestigt erscheinende Rechtsprechung (u.a. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 1 - ebenso BGH, Beschlüssevom 21. Juli 1992 - 5 StR 358/92 - undvom 16. Februar 1994 - 5 StR 60/94 -) dar, daß die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin in nach § 247 StPO angeordneter Abwesenheit des Angeklagten einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO darstelle. - BGH, 12.08.1992 - 5 StR 361/92
Möglichkeit der Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises in Abwesenheit des …
Aus diesem Grunde muß die Unterrichtung des Angeklagten vor der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung und Entlassung eines in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen erfolgen, damit er zuvor die Gelegenheit erhält, in Kenntnis des Inhalts der Aussage ergänzend Fragen zu stellen oder - in Abwesenheit - stellen zu lassen (…BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NStZ 1987, 519; BGH Beschluß vom 21. Juli 1992 - 5 StR 358/92 -).
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