Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1994 - 5 StR 358/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Teilmengenlieferung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 5 StR 358/94
Im Fall 1 sind die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG jedenfalls erfüllt, so daß der Beschwerdeführer durch die mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) unvereinbare Annahme von Fortsetzungszusammenhang nicht beschwert ist.
- BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In …
Allerdings kann auch die Absprache über eine sukzessive Lieferung von Teilmengen die aufeinanderfolgenden Teilakte der Veräußerung zu einer Tat zusammenfassen; dies gilt jedoch nur für den Fall der Absprache, eine konkret bestimmte Gesamtmenge in bestimmten Teilmengen zu liefern (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1994 - 5 StR 358/94 - und vom 20. Dezember 1994 - 5 StR 696/94). - BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb …
Gleiches gilt aber auch, wenn ein Geschäft über eine Gesamtmenge von Betäubungsmitteln vereinbart wird, die in Teilmengen geliefert werden soll (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1994 - 5 StR 358/94). - BGH, 20.12.1994 - 5 StR 696/94
Urteil - Urteilsgründe - Betäubungsmittel - Veräußerung von Betäubungsmitteln - …
Denn sowohl die Absprache über eine sukzessive Lieferung von Teilmengen eines Rauschgifts als auch das Handeltreiben aus einem Gesamtvorrat von Drogen können aufeinanderfolgende Teilakte der Veräußerung im Sinne der Bewertungseinheit zu einer Tat im Rechtssinne zusammenfassen (vgl. BGH NStZ 1994, 495 und 547; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1994 - 5 StR 358/94 - Beschluß vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - siehe allerdings auch BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 -).
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