Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1996 - 5 StR 365/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6651
BGH, 08.11.1996 - 5 StR 365/96 (https://dejure.org/1996,6651)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1996 - 5 StR 365/96 (https://dejure.org/1996,6651)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1996 - 5 StR 365/96 (https://dejure.org/1996,6651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung aus tatsächlichen Gründen - Überzeugung eines Tatrichters von der Richtigkeit vorliegender Schlussfolgerungen - Vorliegen von Zweifeln an einer Täterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 337

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 08.11.1996 - 5 StR 365/96
    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr., vgl. BGH StV 1994, 580 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93

    Umstellung des Guthabens von in der DDR ansässigen Unternehmen im Verhältnis 2:1 …

    Auszug aus BGH, 08.11.1996 - 5 StR 365/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur revisionsgerichtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters (vgl. Senat wistra 1993, 339 m.w.N.) brauchen die Schlußfolgerungen des Tatrichters nämlich nicht zwingend oder auch nur wahrscheinlich sein.
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 339/97

    Überprüfung der Beweiswürdigung eines Tatrichters bzgl. der Täterschaft

    Rechtlich zu beanstanden sind tatrichterliche Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemand anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st.Rspr., vgl BGH StV 1994, 580; Senat, Urteil vom 8. November 1996 - 5 StR 365/96 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht