Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2013 - 5 StR 373/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestehen einer Ersatzpflicht für alle infolge der Straftat erwachsenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden i.R.e. Adhäsionsentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 86; StPO § 349 Abs. 2
Bestehen einer Ersatzpflicht für alle infolge der Straftat erwachsenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden i.R.e. Adhäsionsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13
Anforderungen an den Adhäsionsausspruch (Feststellungsinteresse); Legalzession; …
Jedoch ist die Adhäsionsentscheidung insofern im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (st. Rspr., vgl. etwa 2 3 4 5 BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12; vom 18. September 2013 - 5 StR 373/13). - BGH, 22.04.2014 - 4 StR 94/14
Verpflichtung zur Ersetzung von sämtlichen materiellen und immateriellen Schäden …
Die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden war mit Rücksicht auf § 86 VVG unter den weiteren Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf andere Versicherer übergegangen sind (BGH, Beschluss vom 18. September 2013 - 5 StR 373/13).
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