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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1956 - 5 StR 382/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,884
BGH, 11.12.1956 - 5 StR 382/56 (https://dejure.org/1956,884)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1956 - 5 StR 382/56 (https://dejure.org/1956,884)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1956 - 5 StR 382/56 (https://dejure.org/1956,884)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 918
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …

    Sie kann bei keinem wie auch immer gearteten Geschäftsverteilungssystem ganz ausgeschlossen werden (BGHSt 7, 24; 15, 116; BGH, NJW 1958, 918).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Insbesondere ist der Bundesgerichtshof in ständiger Praxis von ihrer Gültigkeit ausgegangen und hat sie auch ausdrücklich bejaht (BGHSt 9, 367; BGH NJW 1958, 918): Die heutigen Lebensverhältnisse und die darauf abgestellten weiten Strafrahmen ließen eine starre Zuständigkeitsregelung nicht mehr zu; diese würde vielmehr schwere Nachteile für die Rechtspflege mit sich bringen.
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …

    Die Zuständigkeitsregelung der §§ 74 Abs. 1 Satz 2, 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden (BVerfGE 9, 223; BGHSt 9, 367; BGH NJW 1958, 918).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsansicht ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGHSt 9, 367 und NJW 1958, 918 Nr. 14).
  • BGH, 29.10.1959 - 2 StR 393/59
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  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 518/58

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung einer Strafkammer - Zulassung eines …

    Diese Ansicht ist jedoch, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, unrichtig (BGHSt 9, 367; BGH NJW 1958, 918 [BGH 11.12.1956 - 5 StR 382/56]).
  • BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57

    Rechtsmittel

    Die von der Revision geäusserten Bedenken gegen die Verfassungsmässigkeit der in §§ 24 Abs. 1 Nr. 2, 74 Abs. 1 GVG getroffenen Zuständigkeitsregelung sind, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, unbegründet (BGHSt 9, 367; BGH 5 StR 382/56 vom 11. Dezember 1956).
  • BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56

    Rechtsmittel

    Dem hat sich der Senat in seinem Urteil 5 StR 382/56 vom 11. Dezember 1956 mit ausführlicher Begründung angeschlossen.
  • BGH, 05.03.1957 - 5 StR 40/57

    Rechtsmittel

    Hierin ist wenigstens dann kein Verfahrensverstoß zu sehen, wenn von keiner Seite die Verlesung ausdrücklich beantragt worden ist (vgl hierzu BGH Urteil vom 10.11.1955 - 3 StR 101/55 -, Urteil vom 11.12.1956 - 5 StR 382/56 -).
  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 232/58

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennt das Recht der Staatsanwaltschaft, nach den §§ 24 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 74 Abs. 1 Satz 2 GVG zwischen der großen Strafkammer und dem Schöffengericht zu wählen, als verfassungsmäßig an (BGHSt 9, 367; BGH NJW 1958, 918).
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