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| BGH, 26.09.1961 - 5 StR 386/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - 5 StR 386/61
Das Fehlen genauer Urteilsangaben über Mechanismus und Wirkung der Gaspistole macht es dem Revisionsgericht aber unmöglich, zu prüfen, ob die Strafkammer der Gaspistole mit Recht die Eigenschaft einer Waffe im technischen Sinne zugesprochen hat (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]. - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - 5 StR 386/61
Nicht jede Gaspistole ist nämlich nach der Art ihrer Anfertigung dazu geeignet und allgemein dazu bestimmt, Menschen körperlich zu verletzen (2 StR 154/61 vom 28. Juni 1961). - BGH, 12.05.1959 - 5 StR 121/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - 5 StR 386/61
Sie liegt vor, wenn der Täter das Diebeswerkzeug schon vor den in Rede stehenden Diebstählen in Besitz und nicht nur im Zusammenhang hiermit angeschafft hatte (BGH 5 StR 121/59 vom 12. Mai 1959). - RG, 19.12.1918 - I 615/18
Zur Frage des Gewahrsams an versteckten Sachen.
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - 5 StR 386/61
Entgegen der Auffassung der Revision ist damit bereits ein eigener Gewahrsam begründet worden (RGSt 53, 175), so daß von einem bloßen Diebstahlsversuch keine Rede sein kann. - RG, 24.01.1935 - 5 D 598/34
In welchem Verhältnis stehen der verbotene Besitz von Diebeswerkzeug (§ 245 a …
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - 5 StR 386/61
Daß - wie die Revision annimmt - zwischen schwerem Diebstahl und einem Vergehen nach § 245 a StGB niemals Tatmehrheit bestehen könne, trifft nicht zu (vgl. RGSt 69, 91, 92).
- BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65
Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen …
Es hängt daher von ihrer jeweiligen Beschaffenheit ab, ob sie im Einzelfall als eine technische Waffe im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB gelten können (…ebenso BGH Urt. vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61 - und vom 26. September 1961 - 5 StR 386/61 -).
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