Rechtsprechung
| BGH, 15.02.2023 - 5 StR 387/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 52 Abs. 1 StGB
Voraussetzungen einer materiellrechtlichen Tateinheit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Konkurrenzrechtliche Einordnung von Körperverletzungs- und versuchten Totschlagsdelikten als tateinheitliches Tatgeschehen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 52 Abs 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB, § 213 Alt 1 StGB
Konkurrenzrechtliche Einordnung von Körperverletzungs- und versuchten Totschlagsdelikten als tateinheitliches Tatgeschehen - IWW
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Konkurrenzrechtliche Einordnung als tateinheitliches Tatgeschehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Konkurrenzrechtliche Einordnung als tateinheitliches Tatgeschehen
- datenbank.nwb.de
Konkurrenzrechtliche Einordnung von Körperverletzungs- und versuchten Totschlagsdelikten als tateinheitliches Tatgeschehen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.05.2022 - 604 Ks 3/22
- BGH, 15.02.2023 - 5 StR 387/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 142
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 5 StR 387/22
Eine Tat im Rechtssinne kann auch angenommen werden, wenn mehrere Handlungen im natürlichen Sinne zu einer Handlungseinheit zusammengefasst werden, so wenn zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 6 mwN). - BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16
Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der …
Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 5 StR 387/22
Sollte das neue Tatgericht für den ersten Angriff erneut einen minder schweren Fall nach § 213 Alt. 1. StGB annehmen, weist der Senat darauf hin, dass es zur revisionsgerichtlichen Überprüfung der objektiv zu beurteilenden Schwere der Beleidigungen unerlässlich ist, deren Inhalte mitzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 663/16, NStZ 2019, 210). - BGH, 25.05.2022 - 5 StR 344/21
Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe beim freisprechenden Urteil
Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 5 StR 387/22
Vor diesem Hintergrund gibt es auch mit Blick auf den Zweifelssatz keinen Grund, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für die die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 25. Mai 2022 - 5 StR 344/21 Rn. 12).
- BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung
Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 7 und vom 15. Februar 2023 - 5 StR 387/22 Rn. 11 ff. mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".