Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (Grenzen der Revisibilität; Beurteilungsspielraum des Tatrichters; Pflicht zu besonders eingehenden Strafzumessungserwägungen, wenn die verhängte Strafe die bewährungsfähige Strafe knapp übersteigt; Gebot des schuldangemessenen Strafens; bestimmende ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Strafzumessung und die Rechtsfolgenentscheidung - Verneinung eines minder schweren Falles - Provokation durch den Geschädigten - Zeitablauf seit der Tat - Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 3
Anforderungen an die Darstellung der Strafzumessung im Urteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349). - BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02
Dabei ist auch zu beachten, daß die Strafrahmen dem Tatrichter einen gewissen Spielraum geben, um die schuldangemessene Strafe zu finden; innerhalb dieses Beurteilungsrahmens ist eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen (vgl. BGHSt 20, 264, 266/267;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2). - BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91
Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02
Dem Erfordernis, daß Strafzumessungserwägungen um so eingehender zu sein haben, je knapper die verhängte Strafe eine an sich noch bewährungsfähige Strafe übersteigt (vgl. BGH StV 1992, 462, 463;… G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 815 m. w. N.), werden die Urteilsgründe noch gerecht. - BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Voraussetzungen für die Wahl des Strafrahmens
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02
Dabei ist auch zu beachten, daß die Strafrahmen dem Tatrichter einen gewissen Spielraum geben, um die schuldangemessene Strafe zu finden; innerhalb dieses Beurteilungsrahmens ist eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen (vgl. BGHSt 20, 264, 266/267; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2).
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 5 StR 392/02). - BGH, 07.10.2010 - 1 StR 484/10
Strafzumessung und Gesamtstrafenbildung bei Steuerhinterziehung …
Zudem hat das Landgericht die im Wesentlichen für den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte (seine sonstige Unbestraftheit und das lange Zurückliegen der Taten) im Rahmen der Strafzumessung bedacht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 5 StR 392/02).
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