Rechtsprechung
| BGH, 28.08.1952 - 5 StR 392/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 28.08.1952 - 5 StR 392/52
Das Prozeßverhalten eines Angeklagten (Leugnen oder Geständnis) darf zwar nicht schlechthin um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden (vgl.1 StR 88/51 vom 10.4.51 in MDR 1951, S. 440). - BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.08.1952 - 5 StR 392/52
In Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, daß insoweit auch die Herstellung einer fremden Verfügungsgewalt durch abgeleiteten Erwerb dem Tatbestande des § 259 StGB Genüge tut; die Erlangung eigener Verfügungsgewalt ist nicht zwingend erforderlich (vgl. u.a. 3 StR 734/51vom 30.4.52, 3 StR 59/52 vom 13.3.1952).
- BGH, 23.02.1954 - 1 StR 605/53
Rechtsmittel
Bei dieser Erwägung übersieht das Landgericht, daß der Tatbestand des § 259 StGB nach gefestigter Rechtsprechung nicht die Absicht, unmittelbaren Vermögensvorteil zu erlangen, erfordert, sondern dass das Streben nach mittelbarem Vorteil, so nach irgend einer günstigeren Gestaltung der persönlichen Verhältnisse, genügt (RGSt 50, 308; 53, 179; 58, 15; BGH Urteile 5 StR 392/52 vom 28. August 1952 und 5 StR 416/52 vom 2. Oktober 1952).
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