Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,3138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53
Der Angeklagte kann seine Revision nicht darauf stützen, daß die Zeugen T., P., N. und W. nicht nach § 55 Abs. 2 StPO über ein Recht zur Auskunftsverweigerung belehrt worden sind (BGHSt 1, 39), soweit ein solches Recht überhaupt in Betracht gekommen sein sollte. - BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der …
Auszug aus BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53
Das Gericht kann bei der Entscheidung über die Vereidigung eines Verletzten alle Umstände berücksichtigen, die bei verständiger Würdigung der gesamten Sachlage Beachtung verdienen (vgl BGHSt 1, 175). - BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53
Rechtzeitige Beeidigung des Schöffen als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung - …
Auszug aus BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53
Dies ist in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen (vgl das Urteil des Senats vom 8.10.1953 NJW 1953, 1800).
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
Auszug aus BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53
Dieser Bestimmung steht Art. 97 des Grundgesetzes nicht entgegen (vgl BGHSt 1, 274). - BGH, 23.01.1953 - 2 StR 863/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53
Diese in der jetzigen Lage des Verfahrens nicht mehr erfüllbare Voraussetzung ist jedoch nicht erforderlich, wenn das Revisionsgericht die Sache nach § 354 Abs. 3 StPO zurückverweist (vgl dasUrteil vom 23.1.1953 - 2 StR 863/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273, 274 f [BGH 23.01.1953 - 2 StR 863/52]ür den ähnlichen Fall einer Zurückverweisung an den Amtsrichter statt an das Schöffengericht). - RG, 01.06.1926 - I 301/26
1. Zu den Begriffen "angestellter Richter" und "angestellter Amtsrichter" im § 83 …
Auszug aus BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53
Auch im Schwurgericht kann ein nichtständiger Richter Beisitzer sein, wenn er Hilfsrichter nicht beim Amtsgericht, sondern beim Landgericht ist (vgl RGSt 60, 259, 410). - RG, 26.04.1937 - 5 D 264/37
1. Die Vorschrift des § 83 Abs. 2 GVG. ist nicht gewahrt, wenn der …
Auszug aus BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53
Der Senat weist daher darauf hin, daß es nicht der Bedeutung des Schwurgerichts entspricht, wenn als Beisitzer ausschließlich nichtständige Richter mitwirken (vgl RGSt 71, 204 [205]).
- BGH, 15.12.1953 - 5 StR 556/53
Röhm-Putsch
Auch im Schwurgericht kann ein nichtständiger Richter Beisitzer sein, wenn er Hilfsrichter nicht beim Amtsgericht, sondern beim Landgericht ist (so Urteil des Senatsvom 24.11.1953 - 5 StR 394/53 - im Anschluß an RGSt 60, 259, 410). - BGH, 02.12.1958 - 1 StR 500/58
Rechtsmittel
Dieser Widerspruch führt zur Aufhebung des Urteils im Falle A 3. Da nunmehr über kein Verbrechen mehr zu entscheiden ist, für dessen Aburteilung das Schwurgericht zuständig ist, verweist der Senat das Verfahren an die Strafkammer (§ 354 Abs. 3 StPO; vgl. RGSt 70, 338, 341; BGH u.a. 2 StR 863/52 vom 23. Januar 1953 und 5 StR 394/53 vom 24. November 1953, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1953, 273 bezw. 1954, 152). - BGH, 07.09.1954 - 5 StR 292/54
Rechtsmittel
Er kann gemäß § 83 Abs. 2 GVG auch beisitzender Richter im Schwurgericht sein, sofern er Mitglied des Landgerichts ist, wobei zu den "Mitgliedern des Landgerichts" auch die bei ihm beschäftigten Hilfsrichter gehören (vgl. RGSt 60, 410; 65, 399; ebenso BGH 5 StR 394/53 vom 24.11.1953).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.